Akte 
Sitzung 08. Juli 1993
Entstehung
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2. Die erforderlichen Stellplatzverpflichtungen sind in der Tiefgarage nach zuweisen; oberirdische Stellplätze sind nicht zulässig.

3. Die im Bebauungsplan auf dem Grundstück ausgewiesenen zwei erhaltenswer­ten Bäume sind durch Bankbürgschaft mit jeweils 20.000 DM abzusichern.

4. Rückübertragungsrecht für die Stadt Montabaur, falls innerhalb von drei Jahren nicht gebaut wurde oder der Kaufgrundbesitz in unbebautem Zustand an Dritte weiterveräußert wird.

5. Nachentschädigung in Höhe von 30 % der Kaufpreissumme, falls innerhalb der nächsten fünf Jahre nach Bezugsfertigkeit mehr als 50 % der noch zu errichtenden Wohnungen veräußert werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

c) Ankauf von Wiesengrundstücken "Unterm Hammerschlag" an der Wirzenborner

Straße in der Gemarkung Montabaur

(Drucksache-Mr. 156/1993*)

. - Anlage Nr. 5 -

Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Ankauf der nachfolgend aufgeführten Wiesengrund stücke "Unterm Hammerschlag" in der Gemarkung Montabaur (Anlage Nr. 5) mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 5.300 m^ zum Preis von 5,50 DM/rn^, Gesamt kaufpreis 29.150,-- DM:

Flur 2, Flurstück 287/1 = 1.466 m\ Grundbuch von Montabaur, Blatt 4405 Flur 2, Flurstück 285/1 = 3.119 m^, Grundbuch von Montabaur, Blatt 4405 Flur 2, Flurstück 278/1 = 589 m\ Grundbuch von Montabaur, Blatt 4405 Flur 2, Flurstück 278/3 = 126 m^ , Grundbuch von Montabaur, Blatt 4405

5.300 m' x 5,50 DM = 29.150,-- DM

Der überplanmäßigen Ausgabe von rd. 30.000 DM bei HHSt. 8820.9320 wird zu­gestimmt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 1/2: Erwerb von Teileigentum für die Stadtbücherei und das Stadtarchiv (Drucksache-Nr. 158/1993*)

- Anlage Nr. 6 -

Ratsmitglied Manns (CDU) nimmt Bezug auf die vorangegangenen Diskussionen zu diesem Punkt. Er beurteilt die zuletzt verhandelten Vertragsbedingungen als äußerst günstiges Angebot und gibt bekannt, daß die CDU-Fraktion dem vorlie­genden Beschlußvorschlag zustimmen werde.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) kritisiert, daß die Gesamtbausumme des Gebäudes nicht bekannt sei und sich die Unterbringung der Bücherei im 3./4. Obergeschoß negativ auf die Akzeptanz auswirken werde. Der Ankauf erfolge vor dem Hinter­grund, daß die Verbandsgemeindeverwaltung Vorhalteflächen für eine Erweiterung sichern wolle. Schweizer gibt bekannt, aus den vorgenannten Gründen werde die FWG-Fraktion gegen den vorliegenden Beschlußvorschlag stimmen.