Akte 
Sitzung 08. Juli 1993
Entstehung
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I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er schlägt vor, den Punkt 1/1 b) von der Tagesordnung abzusetzen, da hier lediglich eine Kaufoption vorliege und somit eine abschließende Entscheidung noch nicht getroffen werden könne.

Sonstige Änderungs- oder Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden nicht ge­stellt.

Punkt 1/1: Grundstücksangelegenheiten

a) Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet Montabaur "Himmelfeld", Flur 39, Parzelle 184, 1.035 m'

(Drucksache-Nr. 127/1993*)

- Anlage Nr. 3 -

Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, das auf dem beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Grundstück (Anlage Nr. 3) Flur 39, Parzelle 184, mit einer Größe von 1.035 m^ zum Preis von 90,-- DM/m^ an Herrn Martin Born, Mondring 37, Montabaur, zu verkaufen.

Der Gesamtkaufpreis beläuft sich auf 108.653,90 DM. Enthalten sind 15.503,90 DM Erschließungskosten. Der Kaufpreis ist fällig vier Wochen nach dem Beurkun­dungstermin. Im übrigen wird das Grundstück zu den für das Baugebiet "Himmel- feld" üblichen Bedingungen (Rückauflassungsvormerkung, Bebauungsverpflich­tung etc.) verkauft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

b) Verkauf eines Grundstückes im Baugebiet "Koblenzer Straße", ehemaliges Sport­platzgelände, 1.976 m^

(Drucksache-Nr. 138/1993*)

- Anlage Nr. 4 -

Der Stadtrat faßt bereits vorab auf der Grundlage der vorliegenden Kaufoption folgenden Beschluß:

Die Stadt Montabaur verkauft das im beiliegenden Lageplan (Anlage Nr. 4) gekennzeichnete Grundstück Flur 5, Flurstück 1784/7 an die Firma Kunibert Jung, Bau- und Wohngestaltung GmbH, Bismarckstraße 64, Bad Marienberg.

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Das Baugrundstück mit einer Größe von 1.976 nf kostet 180,-- DM/m^ incl. Erschließungskosten. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 355.680,-- DM.

Der Betrag ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die aus dem Vertragsgeschäft entstehenden Neben­kosten gehen zu Lasten des Erwerbers. Der Käufer muß sich zudem verpflichten, die nachfolgend aufgeführten, allgemein üblichen Bedingungen in diesem Bau­gebiet zu übernehmen:

1. Bebauungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Rahmen des Bebauungs­planes