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I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er schlägt vor, den Punkt 1/1 b) von der Tagesordnung abzusetzen, da hier lediglich eine Kaufoption vorliege und somit eine abschließende Entscheidung noch nicht getroffen werden könne.
Sonstige Änderungs- oder Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
Punkt 1/1: Grundstücksangelegenheiten
a) Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet Montabaur "Himmelfeld", Flur 39, Parzelle 184, 1.035 m'
(Drucksache-Nr. 127/1993*)
- Anlage Nr. 3 -
Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, das auf dem beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Grundstück (Anlage Nr. 3) Flur 39, Parzelle 184, mit einer Größe von 1.035 m^ zum Preis von 90,-- DM/m^ an Herrn Martin Born, Mondring 37, Montabaur, zu verkaufen.
Der Gesamtkaufpreis beläuft sich auf 108.653,90 DM. Enthalten sind 15.503,90 DM Erschließungskosten. Der Kaufpreis ist fällig vier Wochen nach dem Beurkundungstermin. Im übrigen wird das Grundstück zu den für das Baugebiet "Himmel- feld" üblichen Bedingungen (Rückauflassungsvormerkung, Bebauungsverpflichtung etc.) verkauft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) Verkauf eines Grundstückes im Baugebiet "Koblenzer Straße", ehemaliges Sportplatzgelände, 1.976 m^
(Drucksache-Nr. 138/1993*)
- Anlage Nr. 4 -
Der Stadtrat faßt bereits vorab auf der Grundlage der vorliegenden Kaufoption folgenden Beschluß:
Die Stadt Montabaur verkauft das im beiliegenden Lageplan (Anlage Nr. 4) gekennzeichnete Grundstück Flur 5, Flurstück 1784/7 an die Firma Kunibert Jung, Bau- und Wohngestaltung GmbH, Bismarckstraße 64, Bad Marienberg.
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Das Baugrundstück mit einer Größe von 1.976 nf kostet 180,-- DM/m^ incl. Erschließungskosten. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 355.680,-- DM.
Der Betrag ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die aus dem Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers. Der Käufer muß sich zudem verpflichten, die nachfolgend aufgeführten, allgemein üblichen Bedingungen in diesem Baugebiet zu übernehmen:
1. Bebauungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Rahmen des Bebauungsplanes

