VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Beschtußvortage j
- 6 -
Im Namen der Stadt Montabaur i j
Punkt 1/2
Abt./Az.: Datum
111/1610-13 H.Ju/Ho 17.10.1990
—- , , nicht*
] öffenttich ] ] öffentiich
Ofwkaach* Nr. (ggf. Nachtragvarmartt)
204/1990 "Neufassung"
^BtrHungsfoig*
^ SiUungüarmin
Stadtrat
23.10.1990
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebaungsplanes "Altstadt II"
B*<chtu6vort<ht<g
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB:
Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Altstadt II"
- Grundstückszeile der westlichen Bahnhofstraße, beginnend Ecke Wallstraße bis Ecke Steinweg
- westlicher Teil des kleinen Marktes von Ecke Kleiner Markt/Steinweg bis zum Grundstück Kleiner Markt 1
- Bauzeilen beiderseits des Steinweges
werden folgende planungsrechtliche Fesetsetzungen aufgenommen:
a) Zulässig sind:
1. Wohngebäude
2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes
3. sonstige Gewerbebetriebe
4. Geschäfts- und Bürogebäude
5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, sportliche und gesundheitliche Zwecke
b) ausnahmsweise können zugelassen werden:
1. Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung _ 2. Schank- und Speisewirtschaften. soweit dadurch der angestrebte
Beratungsergebnis
Gremium
Stadtrat
Sitzung tm
23.10.1990
TOP
1/2
Ein*
stimmig
Mit
Stimmen- X] mehrheit
Ja
14
Main
4
EnthaKung
Laut
_Beschtu8-
X] vorschtag
Ab
weichender
_BeschtuB
] (Rückseite)
Die Ratsmitglieder Keil (CDU) und Windeck (FWG) nehmen an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.
Sie nehmen im Zuschauerraum Platz. ,
G-Inspektor
z.A.
5430 Montabaur, 29.11.1990

