Akte 
Sitzung 23. Oktober 1990
Entstehung
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Probtcmbeschnibung < Begründung

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Charakter dea besonderen Wohngebietes nach § 4 a RauNVO nicht nachteilig beeinflußt wird.

c) nicht zulässig sind:

Vergnügungsstätten und damit verwandte Gewerbebetriebe, insbesondere Nachtlokale, Spielautomatenunternehmen, Spielhallen, Sex-Kinos, Sex-Shops, Diskotheken usw.

2. ZuatimmungsbeSchluß, Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange:

Der Rat stimmt der v. g. Planänderung einschließlich Begründung zu. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Planänderungsunterlagen auf die Dauer eines Honats beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Finanziere Auswirkungen?

Veranschtagung

im Vwrwaüung)-

Montabaur, 17.10.1990

im VwrmCgtnt- htuthtit

Nein

Ja. mit DM

njthattMUit*

(Dr. Pospel-Dölken)

Bürgermeister