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überlassen mit der Auflage, es zweckgerecht zu verwenden. Aus diesem Grund solle die Stadt beim Verkauf beteiligt werden.
Der Vorsitzende erwidert, daß seines Wissens die Schenkung mit der Auflage verbunden gewesen sei, das Gymnasium von Seiten des Kreises zu übernehmen. Anderweitige rechtliche Ansprüche bestünden nach seinen Erkenntnissen nicht. Es solle jedoch bei Verhandlungen mit dem Kreis erreicht werden, daß das Anwesen in dessen Besitz bleibt.
Der Vorsitzende berichtet von einer geplanten gemeinsamen Bepflanzungsaktion mit der Bundeswehr, die am 16. oder 17.11.1990 stattfinden soll. Da für den Termin und die Art und Weise der Durchführung dieser Pflanzaktion keine Einigkeit erzielt werden kann, einigt man sich im allseitigen Einvernehmen darauf, die Angelegenheit im Frühjahr 1991 erneut zu besprechen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.
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5430 Montabaur, 29. Npv&mber 1990
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Vorsitzender:
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