Akte 
Sitzung 30. August 1990
Entstehung
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§ 9

Vertrag

Bevor die Gestattung, den Wolfsturm zu benutzen erklärt wird, Ist zwischen der Stadt Montabaur - vertreten durch die Verbandsgemelndeverwaltung - und dem Benutzer ein Mietvertrag abzuschlleßen. Die Festsetzungen der Benutzungs­ordnung sind zum Bestandteil des Mietvertrages zu erklären.

§ 10

Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am

ln Kraft.

5430 Montabaur,

( Dr. Possei-Dölken ) Bürgermeister