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§ 9
Vertrag
Bevor die Gestattung, den Wolfsturm zu benutzen erklärt wird, Ist zwischen der Stadt Montabaur - vertreten durch die Verbandsgemelndeverwaltung - und dem Benutzer ein Mietvertrag abzuschlleßen. Die Festsetzungen der Benutzungsordnung sind zum Bestandteil des Mietvertrages zu erklären.
§ 10
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am
ln Kraft.
5430 Montabaur,
( Dr. Possei-Dölken ) Bürgermeister

