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g) Bel Inanspruchnahme der Halle Im Rahmen einer Beisetzung ist ein Mietzins von 100 DM zu zahlen. Bei Hochzeiten, Jubiläen etc. von Einwohnern des Stadtteils Horressen wird ein Mietzins von 100 DM erhoben. Für jeden weiteren Tag sind 50 DM zu entrichten.
(2) Mit der Miete sind auch die Auslagen für Heizung, Beleuchtung und Wasser abgegolten. Die Kosten für den Einsatz des Hausmeisters werden von der Verbandsgemeinde gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Die Verwaltung wird ermächtigt, in besonders gelagerten Einzelfällen die Miete abweichend von Absatz 1 festzusetzen.
§ 3
Inkrafttreten
Die Richtlinien treten mit dem Tag der Beschlußfassung durch den Stadtrat
Montabaur in Kraft.
5430 Montabaur
( Dr. Posse!-Dülken ) Bürgermeister

