Akte 
Sitzung 30. August 1990
Entstehung
Einzelbild herunterladen

2 -

g) Bel Inanspruchnahme der Halle Im Rahmen einer Beisetzung ist ein Mietzins von 100 DM zu zahlen. Bei Hochzeiten, Jubiläen etc. von Einwohnern des Stadtteils Horressen wird ein Mietzins von 100 DM erhoben. Für jeden weiteren Tag sind 50 DM zu entrichten.

(2) Mit der Miete sind auch die Auslagen für Heizung, Beleuchtung und Wasser abgegolten. Die Kosten für den Einsatz des Hausmeisters werden von der Ver­bandsgemeinde gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Die Verwaltung wird ermächtigt, in besonders gelagerten Einzelfällen die Miete abweichend von Absatz 1 festzusetzen.

§ 3

Inkrafttreten

Die Richtlinien treten mit dem Tag der Beschlußfassung durch den Stadtrat

Montabaur in Kraft.

5430 Montabaur

( Dr. Posse!-Dülken ) Bürgermeister