VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsbtatt Nr. ^
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
[Datum 171/1990 "Neufassung"
} 06.08.1990
gels-/Fröschpfortstraße eine verkehrstechnisch günstigere Lösung !
gefunden werden konnte. i
Diese verkehrstechnisch günstigere Trassenführung führt auch dazu, j daß eine Inanspruchnahme von Grundeigentum des Grundstückes !
Schneider nicht mehr erforderlich wird. !
[
Die geänderte Trassenführung wird in den Bebauungsplanentwurf einge- j arbeitet und ist damit Planungsinhalt des weiteren Bebauungsplanver-i fahrens (s. a. 2.1). j
i
Mit der Verlegung der Hilhelm-Mangels-Straße und der verkehrsmäßigen j Umgestaltung des Kreuzungspunktes Kolping-ZMilhelm-Mangels-Frösch- pfortstraße ist auch für das Grundstück Kolpingstraße 5 eine höhere ! Lärmbelastung aufgrund des Fahrzeugverkehrs zu erwarten. Diese Lärm- j belastung ist jedoch zumutbar. Zum einen befindet sich dort ein Gewerbebetrieb, der aufgrund seiner Nutzung unter lärmtechnischen !
Gesichtspunkten nicht schützenswert ist. Dagegen wird der Wohnbe- reich in die Lärmschutzmaßnahmen einbezogen (s. schalltechnische ! Untersuchung und Festsetzung im Bebauungsplan). i
Durch die veränderte Trassenführung sowie die Aufnahme in den Kata- ! log der Lärmschutzmaßnahmen sind die Einwendungen von Herrn j
Schneider gegenstandslos geworden, so daß es einer besonderen Ab- ! wägungsentscheidung und somit eines besonderen Beschlußes nicht bedarf.
2. Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß
2.1 Beschluß zur Änderung des Planentwurfes
Der dem Verfahren zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugrunde gelegene Bebauungsplanentwurf wird insoweit geändert, als die neue Trassenführung gemäß überarbeiteter Straßenplanung in Höhe des Kreuzungsbereiches Kolping-ZWilhelm-Mangeis-Z Fröschpfortstraße in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet und zum Gegenstand des weiteren Bebauungsplanverfahrens gemacht wird.
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Fortsetzung
Erganzungsblatt

