VERBANDSGEMEIN0EVERWAL7UN6
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsbtatt Nr. i
Drucksache Nr. (ggf Nachtragvermerk)
o*'"" 171/1990 "Neufassung"
06.08.1990
ausreichend ausgeglichen wird, so z. B. durch die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche und einer dichten Gehölzbepflanzung.
Der Rat ist sich darüber im klaren, daß durch die Verlegung der I
Wilhelm-Mangels-Straße zwar einerseits eine Anzahl von Anwesen vom }
Verkehrslärm entlastet, andererseits jedoch andere, seither relativ !
ruhig gelegene Anwesen belastet werden. Um diese Auswirkungen !
beurteilen zu können, wurde eine schalltechnische Untersuchung in j
Auftrag gegeben, die von einem Fachbüro duchgeführt wurde und deren }
Ergebnis in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen werden. j Somit sind auch die Lärmschutzmaßnahmen, die im allgemeinen durch den j Einbau von schalldämmenden Fenster erfüllt werden, integraler Bestand- i teil des Bebauungsplanes. Die Finanzierung der Maßnahmen obliegt der [ Stadt als Straßenbaulastträger der Wilhelm-Mangels-Straße. j
1.2 Josef Schneider, Kolpingstraße 5
a) Die Einwendungen von Herrn Schneider haben zum Inhalt, daß mit der j Straßenbaumaßnahme der Wilhelm-Mangels-Straße und deren Anbindung an j die Kolpingstraße eine Teilfläche seines Grundstückes beansprucht würde.
Die Verlegung der Straßenführung führe über dieses Hohn- und Geschäftsgrundstück und enge es in erheblichem Maße ein. Dort befänden sich Parkplätze für Personal und Kunden sowie der Fährverkehr mit Lkw und Omnibussen.
Besonders beeinträchtigt werde das Grundstück bereits jetzt durch die Lärmbelästigung, die sich durch die Verlegung noch stärker entwickeln würde.
Im übrigen sei es nun bereits das dritte Mal, daß man sein Grundstück an der Kolpingstraße infolge Straßenbau verändere und beschneide; er sei in keiner Weise bereit, dies noch einmal in Kauf zu nehmen.
b) Stellungnahme:
Im Zusammenhang mit der verkehrsmäßigen Andienung des neuen Einkaufszentrums über Kolping-Zjetzige Wilhelm-Mangels-Straße wurde dem Verkehrsplanungsbüro auch aufgegeben, die ursprüngliche - auch in den Bebauungsplan übernommene Straßenplanung zu überarbeiten. Ergebnis dieser Überarbeitung war es, daß sowohl den Erfordernissen einer verkehrsgerechten Andienung des Einkaufszentrums Rechnung getragen werden konnte und darüber hinaus auch noch in Form einer begradigten Linienführung oberhalb des Kreuzungsbereiches Kolping-/Hilhelm-Man-
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Fortsetzung
Erganzungsbiatt

