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Die Anlieger schlagen vor, daß die auf dem Grundstück Decker geplante Tiefgarage mit Kaufhaus durch eine Fußgangerunterführung bzw. -Überweg an die Innenstadt angeschlossen werden solle. Eine solche Lösung würde auch von den Fußgängern bzw. Kunden angenommen, was die Anbindung des "Löhr-Centers" an die Löhrstraße in Koblenz beweise.
b) Beschlußvorschlag:
Die Bedenken / Anregungen / Hinweise werden nicht berücksichtigt. Begründung:
Durch den Bebauungsplan sollen u. a. auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlegung der Hilhelm-Mangels-Straße geschaffen werden. Ein weiteres Planungsziel ist, das Warenangebot in zentraler Lage um den Konrad-Adenauer-Piatz auszubauen.
Zur Zeit ist jedoch der Bereich für diese Geschäftseinheiten durch die Hilhelm-Mangels-Straße vom Konrad-Adenauer-Piatz und der Altstadt abgeschnitten. Die jetzige Straßenführung stellt somit eine verkehrsstruktureile Barriere zwischen der Innenstadt und dem Plangrundstück dar.
Für das Plangrundstück ergäbe sich somit eine funktionale Isolierung, weiche die Standorteignung für die Einzeihandeisnutzungen erheblich einschränken würde.
Die mit der Ansiedlung des großflächigen Einzelhandelsbetriebes angestrebte Angebotsvieifalt, - Attraktivität und Magnetwirkung für den innerstädtischen Einzelhandel - kann nur durch eine Verlegung der Hilheim-Mangeis-Straße endicht werden. Weder ampeigerechte Überwege noch Fußgängerüber-/-unterführungen sind geeignet, das Einkaufszentrum unmittelbar an den Fußgängerbereich des Konrad-Adenauer-Platzes anzubinden. Eine sinnvolle und effektive Integration des großflächigen Einzeihandelsbetriebes in den städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Zusammenhang der Innenstadt ist nur gewährleistet, wenn die Hilheim-Mangeis-Straße neu trassiert wird.
Die Neutrassierung der Hilhelm-Mangels-Straße kann nur an den Westrand des Bereiches erfolgen; sie überquert die westliche Biergasse und findet nach einer Biegung um etwa 90° den Anschluß an die Kolping- straße.
Die Verlegung der Hilheim-Mangeis-Straße führt jedoch nicht dazu, daß das von den Anliegern als "kleine grüne Lunge" beschriebene Grundstück dieser Straße insgesamt zum Opfer fiele. Zwar ist es erforderlich, für die Baumaßnahme einen kleinen Gehölzbestand zu roden. Durch die dem Bebauungsplan beigegebene und integrierte Grünordnungsplanung wird jedoch sichergesteiit, daß auch dieser landespflegerische Eingriff
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5430 Montabaur, 06. August 1990
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Bürgermeister
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