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ErgänzungsbtattNr. s
Im Namen der Stadt Montabaur
OfuctmchH Nr. (ggf. Ntchwtgvtfmtfh)
171/1990 "Neufassung"
06.08.1990
Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung und seinen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch das Planungsbüro Dr. Schirmacher mit Bearbeitungsstand April 1990 erstellt wurde.
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Begründung:
Der Rat hat bereits in 1984 für das Gebiet zwischen Gäulsbach, Färber- bachstr., hinterer Grundstücksgrenze der westlichen Bauzeile an der Hospitalatraße und des Parkplatzes "Kalbswiese" den Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefaßt. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden auch
- im Härz/April 1986 die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG
- im März 1986 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG
- im Juni/Juli 1987 die öffentiche Auslegung nach § 2 a Abs. 6 BBauG
durchgeführt.
Inhalt dieses Planentwurfes war es insbesondere, unter Beibehaltung der jetzigen Straßenführung der Hilhelm-Mangels-Straße zwischen Hilhelm- Mangels-Straße, Biergasse und Fußweg Parkplatz "Kalbswiese'VHilhelm- Mangels-Straße eine Sonderbaufläche für einen großflächigen Handelsbetrieb auszuweisen.
Nachdem der Rat den Beschluß gefaßt hat, die Hilhelm-Mangels-Straße zu verlegen, erging am 07.09.1989 der Beschuß, auch die an die neue Trassenführung angrenzenden Grundstücke in den Geltungsbereich einzubeziehen.
Die Bebauung im Bereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstückes Decker und die Verlegung der Hilhelm-Mangels-Straße lassen sich nur auf der Grundlage eines einheitlichen Planungskonzeptes verwirklichen; es empfiehlt sich daher, das in 1984 eingeleitete Bebauungsplanverfahren aufzugeben und mit einer völligen Meuplanung zu beginnen. Planungsinhalt wird es neben der Verlegung der Hilhelm-Mangels-Straße auch sein, den Bebauungsplanentwurf der gestalterischen Detaiiplanung der vorgesehenen Verkaufseinheit nördlich der Biergasse anzupassen.
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Fortsetzung
Ergenzungsbiett

