Akte 
Sitzung 30. August 1990
Entstehung
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ErgänzungsbtattNr. s

Im Namen der Stadt Montabaur

OfuctmchH Nr. (ggf. Ntchwtgvtfmtfh)

171/1990 "Neufassung"

06.08.1990

Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung und seinen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch das Planungsbüro Dr. Schirmacher mit Bearbei­tungsstand April 1990 erstellt wurde.

Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Begründung:

Der Rat hat bereits in 1984 für das Gebiet zwischen Gäulsbach, Färber- bachstr., hinterer Grundstücksgrenze der westlichen Bauzeile an der Hospitalatraße und des Parkplatzes "Kalbswiese" den Beschluß zur Auf­stellung eines Bebauungsplanes gefaßt. Auf der Grundlage dieses Beschlus­ses wurden auch

- im Härz/April 1986 die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG

- im März 1986 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG

- im Juni/Juli 1987 die öffentiche Auslegung nach § 2 a Abs. 6 BBauG

durchgeführt.

Inhalt dieses Planentwurfes war es insbesondere, unter Beibehaltung der jetzigen Straßenführung der Hilhelm-Mangels-Straße zwischen Hilhelm- Mangels-Straße, Biergasse und Fußweg Parkplatz "Kalbswiese'VHilhelm- Mangels-Straße eine Sonderbaufläche für einen großflächigen Handelsbe­trieb auszuweisen.

Nachdem der Rat den Beschluß gefaßt hat, die Hilhelm-Mangels-Straße zu verlegen, erging am 07.09.1989 der Beschuß, auch die an die neue Trassen­führung angrenzenden Grundstücke in den Geltungsbereich einzubeziehen.

Die Bebauung im Bereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstückes Decker und die Verlegung der Hilhelm-Mangels-Straße lassen sich nur auf der Grundlage eines einheitlichen Planungskonzeptes verwirklichen; es empfiehlt sich daher, das in 1984 eingeleitete Bebauungsplanverfahren aufzugeben und mit einer völligen Meuplanung zu beginnen. Planungsinhalt wird es neben der Verlegung der Hilhelm-Mangels-Straße auch sein, den Bebauungsplanentwurf der gestalterischen Detaiiplanung der vorgesehenen Verkaufseinheit nördlich der Biergasse anzupassen.

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Fortsetzung

Ergenzungsbiett