Akte 
Sitzung 01. Oktober 1991
Entstehung
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VERBANDSGEMEINOEVERWALTUNG

MONTABAUR

Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsbtatt Nr. 12

Datum

11.09.1991

Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)

215/1991 "Neufassung"

Wichtiger als die von der Deutschen Bundesbahn hervorgehobenen posi­tiven Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur beim Bau der NBS sind die künftigen, langfristigen, lebensnotwendigen Verbindungen des Oberzentrums Koblenz/Westerwald an die NBS.

7.3 Die Bund/Länder-Vereinbarung vom März 1990 zu den Bahnhofstandorten im Raum Limburg/Montabaur kann nur eine politische Absichtserklärung zum Umfang des Untersuchungsauftrages sein, jedoch keine Vorbedin­gung für das Ergebnis im raumplanerischen Verfahren oder das nachfol­gende Planfeststellungsverfahren.

Denn Vorbedingungen für eine Abwägungsentscheidung im Planverfahren sind nach eindeutiger Rechtslage und höchstrichterliche Rechtsprechung nichtig und führen zwangsläufig zum fehlerhaften Abwägungsergebnis.

Diese Vereinbarung ist nur aus ihrer Entstehungsgeschichte zu erklären und durch die Untersuchungsgrundlagen dieses raumplanerischen Verfah­rens im Abschnitt Rheinland-Pfalz und durch das Fachgutachten des Büros Steierwald als überholt anzusehen.

Nachdem die Entscheidung der Bundesregierung im Dezember 1989 gegen eine direkte Anbindung des Hauptbahnhofes Koblenz gefallen war, glaubte offenbar die Landesregierung Rheinland-Pfalz, von Koblenz- Hbf. eine schienenmäßige Verbindung/Verknüpfung über die Lahntal­strecke zu einem Haltepunkt im Raum Limburg/Diez vorrangig anstreben zu müssen. Auf Initiative der Verbandsgemeinde Montabaur wurde dann ergänzend in die Bund/Länder-Vereinbarung - nachrangig - eine Unter­suchung der Haltepunktkombination Limburg-Staffel/Montabaur aufgenom­men, also aus der Sicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz der Haltepunkt Montabaur als straßenmäßige Verknüfung mit dem Raum Koblenz gefordert, falls eine schienenmäßige Anbindung von Koblenz nach Limburg-Diez oder Limburg-Eschhofen nicht weiter verfolgt wird und Limburg-Staffel mit der Lahntalstrecke nicht direkt verbunden werden kann.

Diese - mit v. g. Einschränkung - in die Bund/Länder-Vereinbarung vom 21. März 1990 eingebrachte Bewertung von Haltepunktstandorten ist zwischenzeitlich als überholt und inhaltlich widerlegt anzusehen; denn

- die potentiellen Fahrgäste für die ICE-Züge auf der NBS Köln-Frankfurt werden einen Haltepunkt im Raum Montabaur/Limburg zu mehr als

90 % mit Pkw anfahren, und hier ist der Haltepunkt Montabaur bei der Variante "Süd" direkt an die Bundesautobahn A 3/A 48/B 255/B 49 anbindbar,

- die Fahrzeit mit einem Pkw aus dem Großraum Koblenz/Neuwied/Lahnstein zu einem Haltepunkt Montabaur ist deutlich kürzer als mit der

Bahn über die Lahntalstrecke

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Fortsetzung

Erganzungsbtatt