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VERBANDSGEMEINOEVERWALTUNG
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsbtatt Nr. 12
Datum
11.09.1991
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
215/1991 "Neufassung"
Wichtiger als die von der Deutschen Bundesbahn hervorgehobenen positiven Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur beim Bau der NBS sind die künftigen, langfristigen, lebensnotwendigen Verbindungen des Oberzentrums Koblenz/Westerwald an die NBS.
7.3 Die Bund/Länder-Vereinbarung vom März 1990 zu den Bahnhofstandorten im Raum Limburg/Montabaur kann nur eine politische Absichtserklärung zum Umfang des Untersuchungsauftrages sein, jedoch keine Vorbedingung für das Ergebnis im raumplanerischen Verfahren oder das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.
Denn Vorbedingungen für eine Abwägungsentscheidung im Planverfahren sind nach eindeutiger Rechtslage und höchstrichterliche Rechtsprechung nichtig und führen zwangsläufig zum fehlerhaften Abwägungsergebnis.
Diese Vereinbarung ist nur aus ihrer Entstehungsgeschichte zu erklären und durch die Untersuchungsgrundlagen dieses raumplanerischen Verfahrens im Abschnitt Rheinland-Pfalz und durch das Fachgutachten des Büros Steierwald als überholt anzusehen.
Nachdem die Entscheidung der Bundesregierung im Dezember 1989 gegen eine direkte Anbindung des Hauptbahnhofes Koblenz gefallen war, glaubte offenbar die Landesregierung Rheinland-Pfalz, von Koblenz- Hbf. eine schienenmäßige Verbindung/Verknüpfung über die Lahntalstrecke zu einem Haltepunkt im Raum Limburg/Diez vorrangig anstreben zu müssen. Auf Initiative der Verbandsgemeinde Montabaur wurde dann ergänzend in die Bund/Länder-Vereinbarung - nachrangig - eine Untersuchung der Haltepunktkombination Limburg-Staffel/Montabaur aufgenommen, also aus der Sicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz der Haltepunkt Montabaur als straßenmäßige Verknüfung mit dem Raum Koblenz gefordert, falls eine schienenmäßige Anbindung von Koblenz nach Limburg-Diez oder Limburg-Eschhofen nicht weiter verfolgt wird und Limburg-Staffel mit der Lahntalstrecke nicht direkt verbunden werden kann.
Diese - mit v. g. Einschränkung - in die Bund/Länder-Vereinbarung vom 21. März 1990 eingebrachte Bewertung von Haltepunktstandorten ist zwischenzeitlich als überholt und inhaltlich widerlegt anzusehen; denn
- die potentiellen Fahrgäste für die ICE-Züge auf der NBS Köln-Frankfurt werden einen Haltepunkt im Raum Montabaur/Limburg zu mehr als
90 % mit Pkw anfahren, und hier ist der Haltepunkt Montabaur bei der Variante "Süd" direkt an die Bundesautobahn A 3/A 48/B 255/B 49 anbindbar,
- die Fahrzeit mit einem Pkw aus dem Großraum Koblenz/Neuwied/Lahnstein zu einem Haltepunkt Montabaur ist deutlich kürzer als mit der
Bahn über die Lahntalstrecke
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Fortsetzung
Erganzungsbtatt

