Akte 
Sitzung 01. Oktober 1991
Entstehung
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VERBANDSGEMEINUEVERWALTUNG

MONTABAUR

Im Namen der Stadt Montabaur

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Ergänzungsbiatt Nr. 8 '

Datum

11.09.1991

Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)

215/1991 "Neufassung"

So wird die Bahnstromleitung z. B. bei der Trasse "Süd" durch gewerbliche Entwicklungsflächen der Stadt Montabaur geführt, so daß es hierdurch zu einer vermeidbaren, wesentlichen Zerschneidung des Gebietes sowie einer Landschaftsbeeinträchtigung kommt.

Auf keinen Fall hinzunehmen ist die Führung der Bahnstromleltung entlang der BAB A 3 zwischen dem Haltepunkt/Unterwerk Montabaur und der Ortsge­meinde Heiligenroth entlang der BAB A 3; denn diese Bahnstromleitung mit hohen Strommasten beeinträchtigt in unvertretbarer Weise das Land­schaftsbild unterhalb des Schloßberges Montabaur. Denn die Bundesbahn bestätigt selbst (Blatt A/22), daß von den künstlichen Bauwerken (Masten) der Landschaftscharakter erheblich und nachhaltig auf Dauer "überprägt" wird, also bei der 110-kv-Bahnstromleitung eine besondere Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild zwingend geboten ist.

Diese erhebliche Beeinträchtigung ist dadurch vermeidbar, daß aus dem Raum Dernbach/Wirges die Bahnstromleitung als Stichleitung zum Unterwerk Montabaur in beiden Richtungen geführt wird und eine Bündelung mit der vorhandenen Stromleitung der RWE angestrebt wird.

Aus landespflegerischen Gründen ist es daher geboten, daß sich die Bahnstromleitung weitgehend an vorhandenen Stromleitungen orientiert und eben eine Bündelung mit diesen vorhandenen Stromleitungen vornimmt.

Im übrigen sollte untersucht und geprüft werden, ob eine Bahnstromer­zeugung und -Zuleitung über dezentrale Blockheizkraftwerke mit Kraft- Wärme-Koppelung möglich ist.

VI. Gegenüberstellung der Abschnittsvarianten "Nord" und "Sud"

6.1 Wie bereits im einzelnen dargelegt, wird der Trassenverlauf "Nord" insbesondere durch folgende Merkmale gekennzeichnet.

- Kreuzung der BAB A 3 in Hochlage nördlich von Montabaur

- Durchfahrt und damit völlige Zerschneidung des Industriegebietes "Alter Galgen" der Stadt Montabaur.

- Teilweise Verlegung der B 255 im Bereich der Hochwaldfläche Heiligen­roth mit der Folge, daß die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen

im Kreuzungsbereich B 255/K 152/Industriegebiet Heiligenroth zunichte gemacht und auf unabsehbare Zeit aufgeschoben werden.

- Möglicher Bahnhofstandort bei km 94 im Bereich der B 255 in freier Feldflur, ohne direkte verkehrsmäßige und fußläufige Andienung zum Stadtgebiet Montabaur und ohne Verbindung mit der Bahnstrecke Siershahn - Montabaur - Limburg.

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Fortsetzung Erganzungshtatt Nr g

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