Akte 
Sitzung 01. Oktober 1991
Entstehung
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG M ONTABAUR

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Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsbtatt Nr. 7

Drucksache Nr. (ggt. Nachtragvermerk)

Oatum

11.09.1991

215/1991 "Neufassung"

Dabei ist auch eine angemessene Ersatzlösung für das von der NBS betroffene Amateurtheater "Oase" im gegenseitigen Einvernehmen un­verzichtbar.

3.5 Landespflegerische Gesichtspunkte/Umweltvertraglichkeitsuntersuchung

Der Stadtrat verkennt nicht, daß auch durch die Variante "Süd" in erheblichem Maße in Natur und Landschaft eingegriffen wird.

Soweit jedoch bei der Trasse "Süd" Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar bleiben sollten, sind angemessene Ausgleichsmaßnahmen unverzichtbar.

IV. Straßenbaukonzepte

Zur verkehrsmäßigen Andienung des Haltepunktes und NBS-Bahnhofs Mon­tabaur im Rahmen der Trasse "Süd" ist die kurzfristige Vorlage eines Straßenbaukonzeptes erforderlich. Hierin ist aufzuzeigen, daß der Bahnhofsstandort an das vorhandene klassifizierte Straßennetz ebenso angebunden werden kann, wie an das Stadtzentrum von Montabaur.

Zwingender Inhalt des Straßenbaukonzeptes muß es auch sein, von/zur BAB A 3 eine direkte verkehrsmäßige Verbindung zum Bahnhof zu schaffen, ohne daß Gemeindestraßen betroffen werden.

Weiterhin ist die baldige konkretere Planung von Bauabschnitten, Baustra­ßenkonzepten und Erdaushubdeponien unverzichtbar.

Es genügt nicht, die mit den Tunnelbaumaßnahmen verbundenen Aushubmas­sen größtenteils wiederverwendungsfähig zu bezeichnen; hier ist vielmehr rechtzeitig - noch vor dem Planfeststellungsverfahren - ein Deponie- und Baustraßenkonzept vorzulegen und mit der Stadt abzustimmen.

V. Bahnstromleitung

Auch die Bahnstromleitung wird insbesondere wegen ihrer zerschneidenden Wirkung auf Waldflächen zu einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild führen. Zwar sprechen auch die Planungsunterlagen davon, daß es Planungs­absicht ist, die Bahnstromleitung mit der NBS bzw. der BAB A 3 zu bündeln. Gleichzeitig wird jedoch in den Unterlagen die Forderung erhoben, daß weitere Bündelungsmöglichkeiten zu prüfen seien.

Hier ist zu fordern, die Möglichkeit der Erdverkabelung zu untersuchen; vor allem aber ist vorrangig eine B 0 n d e 1 u n g mit vorhandenen Stromleitungen oder mit Planungen der RWE - Fernleitungen vorzunehmen.

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Fortsetzung

Ergänzurtgsbtatt

Nr

8