VERDAN0S6EMEINDEVERWALTUNG M 0 M I A B A U R
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Im Namen der
Stadt Montabaur
Ergänzungsbtatt Nr. 4 i
j Datum
Drucksache Nr. (gg(. Nachtragvermerk)
215/1991 "Neufassung"
i 11.09.1991
werk bereits jetzt als überflüssig bezeichnet werden.
Hinzu kommt, daß im Falle einer solchen Trassenführung am Kreuzungspunkt NBS/(neuverlegte) B 255 ein (neues und kostenintensives) Brückenbauwerk errichtet werden müßte.
2.3.2 In einem weiteren Ausbauabschnitt ist ebenfalls aufgrund rechtsverbindlicher Bauleitplanung eine kreuzungsfreie Anbindung der K 152 an die B 255 vorgesehen. Über diese Verkehrsverbindungen soll auch eine verkehrsgerechte Andienung der starken Verkehrsströme zum und vom Industriegebiet Heiligenroth erfolgen. Die NBS würde diese Planungsabsichten zunichte machen und somit in eklatanter Weise der rechtsverbindlichen Bauleitplanung widersprechen. Einzelheiten der Planungen können dem Bebauungsplan "Industriegebiet" der Ortsgemeinde Heiligenroth entnommen werden.
2.3.3 Vor allem ist jedoch von einschneidender und unvertretbarer Auswirkung, daß bei Fortführung der Planungsvariante "Nord" auf unabsehbare Zeit die für die Kreisstadt Montabaur,
für die Verbandsgemeinde Montabaur und für den Westerwald- kreis wichtige Ausbauplanung für die B 255 zwischen Montabaur, Heiligenroth und Boden aufgeschoben, vereitelt und nach heutigem Stand wertlos würde, mit entsprechendem Entschädi- gungs- und Ausgleichsforderungen.
Diese Blockade des weiteren Ausbaus der B 255 und K 152 ist weder für den Westerwaldkreis noch vor allem für die Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur hinnehmbar.
2.3.4 Außerdem ist hier bei der Variante "Nord" - trotz erheblichen Flächenbedarfs - eine schienenmäßige Verknüpfung mit der Bahnstrecke Montabaur - Limburg nicht möglich. Es wäre
ein Fernbahnhof "auf freiem Feld" - ohne sinnvolle städte- und ortsplanerische Verknüpfung; zudem fehlt eine Vorstellung (im Entwurf) einer straßenmäßigen Anbindung an die B 255/Bundesautobahn A 3.
2.4 Landespflegerische Gesichtspunkte/U^nweltverträglichkeitsunter- suchung
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) weist erhebliche Lücken und Mängel auf. So ist insbesondere eine Nachbesserung für die Aspekte der Erd- und Gesteinsmassenproblematik, Fauna,
Klima und Wasser ebenso erforderlich, wie Aussagen über nachfolgende Infrastrukturauswirkungen (Straßenbau, Erdaushubdeponien u.ä.).
jng vom 1.1991 -P. X
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Fortsetzung
Erganzungsbtatt

