VERBAMDSGEMEIN0EVERWALTUN6 M ONTABAUR
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Im Namen der Stadt Montabaur
ErgänzungsbiattNr. 2
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
Datum
11.09.1991
215/1991 "Neufassung"
Die Stadt Montabaur Ist im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein- t Westerwald als Mittelzentrum ausgewiesen und gleichzeitig mit der Schwerpunktfunktion "Gewerbe" ausgestattet. Der Regionale Raumordnungsplan als Instrument raumordnerischer und landesplane- ) rischer Zielsetzungen bringt somit durch diese Ausweisung zum !
Ausdruck, daß die Stadt eben in diesen Funktionen auch Struktur- !
, und insbesondere arbeitsmarktpolitische Verpflichtungen hat, j
gewerbliche Bauflächen zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Montabaur konnte dieser Verpflichtung nur durch die Ausweisung des Gebietes im Gemarkungsbereich "Alter Galgen" nachkommen. Denn nur für dieses Gebiet waren die Voraussetzungen gegeben, die an ein Industriegebiet entsprechend den Grundsätzen der Bauleitplanung und den Erfordernissen der Erschließung zu stellen sind. Es war für die Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur von lebenswichtiger Bedeutung, in direkter Anbindung an die Fernstraßen und die Autobahn Gewerbe- und Industrieflächen auszuweisen und zu erschließen, die für den Arbeitsmarkt und die Finanzkraft der Stadt und Verbandsgemeinde von existentieller Bedeutung sind. Diese seit ca. 20 Jahren erreichte Aufbauleistung würde durch die Trasse "Nord" zunichte gemacht.
Denn, die Trassenführung würde bewirken, daß so strukturell- und arbeitsmarktpolitisch wichtige Betriebe wie
- Cohline
- Winkenbach
- Zühlke
- Haushaltsprodukte
- Aldi-Zentrallager
durchschnitten würden, so daß Betriebsverlegungen unabdingbar wären. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, daß die Stadt Montabaur nicht über entsprechende Flächen verfügt, die diesen Betrieben als Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden könnten.
Das hätte nicht nur unabsehbare Auswirkungen für die betroffenen Betriebe; entscheidend ist auch, daß hierdurch die Stadt Montabaur in ihrer Leistungs- und Finanzkraft sowie ihrer Fortentwicklung in erheblichem Maße zurückgeworfen würde.
Hinzu kommt, daß mit der Durchschneidung des Gebietes auch die vorhandenen und mit erheblichen finanziellen Mitteln erstellten Erschließungsstraßen ihre Funktion verlieren würden.
Die unmittelbar neben der geplanten Bahntrasse verbleibenden Gewerbeflächen wären in ihrer Nutzung erheblich eingeschränkt und zum Teil wertlos. Die mit der Vernichtung des Industriegebietes Montabaur verbundenen Entschädigungsforderungen der Stadt
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Fortsetzung
Ergänzungsblatt
Nr.
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