VERBANDSGEMEINOEVERWALTUNG M ONTABAUR
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Ergänzungsbtatt Nr. 1 j
Im Namen der Stadt Montabaur
Drucksache Nr. (gg(. Nachtragvermerk)
Oatum
11.09.1991 215/1991 "Neufassung"
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net werden. Beide Trassen berühren in ganz entscheidendem Maße das Gebiet der Stadt Montabaur. Der Stadtrat spricht sich aus nachstehenden Gründen mit Nachdruck g e g e n die Trasse "Montabaur-Nord" aus. j
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2. Zur Streckenführung "Montabaur-Nord" und den Einwendungen im einzelnen. !
2.1 Trasse im Bereich der Stadtteile Eigendorf und Eschelbach j
Die Trasse führt zunächst aus Richtung Dernbach kommend in einen i
Tunnel, der an der L 312 endet. Die Fortführung erfolgt dann j
zwischen der L 312 und der Straße Elgendorf/Eschelbach durchweg höhengleich.
Auf dem Lageplan LN 5 ist die Kreuzung mit der Straße Eigendorf/ Eschelbach offenbar unrichtig (als Unterquerung) dargestellt; denn nach dem Höhenplan HN 5 wird hier diese Straße von der NBS vor dem folgenden Brückenbauwerk in Hochlage mit einer Brücke überquert.
Das bedeutet, daß für die Einwohner des Stadtteiles Eigendorf höhere Lärmbeeinträchtigungen zu erwarten sind, als sie in der Schallprognose aufgezeigt sind. Hier ist es unabdingbar, daß für den Stadtteil Eigendorf Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Der Trassenverlauf zwischen dem Stadtteil Eschelbach und der Stadt Montabaur mit einer Überquerung der BAB A 3 ist unter keinen Umständen hinnehmbar; denn
- das ca. 500 m lange Brückenbauwerk über die A 3 wird das Landschafts bild im Aubachtal vor dem Schloßberg und dem denkmalwerten
Stadt- und Landschaftsbild mit Schloß Montabaur einschneidend verändern und zerstören,
- durch die Höhenlage des Brückenbauwerkes und der Bahntrasse werden stark erhöhte, vermeidbare Lärmbelästigungen - vor allem für den Stadtteil Eschelbach - eintreten.
2.2 Zerschneidung des Industriegebietes "Alter Galgen" der Stadt Montabaur
Die Planungsvariante "Nord" zerschneidet in eklatanter Weise das für die Stadt Montabaur und die Region wichtige Industriegebiet "Alter Galgen".
Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur haben auf der Grundlage von Bauleitplänen dort ein Industriegebiet geschaffen, dem für Montabaur und seine Region eine besondere wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung zukommt.
Forlsetzung
ErgänzungsblaM

