VERBANDSGEMEINDEVERMALTUN6 ^
MONTABAUR '
Beschtußvoriage
Punkt 11/6:
Im Namen der Stadt Montabaur
— _.nicht-
x öffenttich öffentiich
Abt./Az. 1 ^ Ottum
111/1 H.Ju/No 07i05.1991
Oruckaach. Nr. (ggf. Nachtragvafmafts)
112/1991
^ Beratung;folge
^ Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur
14.05.1991
Stadtrat
11.06.1991
B*tr*M
Übernahme der Kreisstraße Nr. 161 im Stadtteil Reckenthal
B.ach)u8vofachtag
Die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen, im Zuge der Ortsdurchfahrt der K 161 in Reckenthal die Wasserleitungen und den Kanal neu zu verlegen. Dieses hat einen so erheblichen Straßenaufbruch zu Folge, daß die Oberfläche neu gestaltet werden muß.
Der Hesterwaldkreis als Straßenbaulastträger hat zu erkennen gegeben, daß sowohl mittel- als auch längerfristig im Kreisstraßenausbau anderweitige Prioritäten gesetzt sind, so daß mit einem Ausbau der K 161 in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann.
Kreis. Verbandsgemeinde und Stadt haben daher Überlegungen angestellt, wie die ineinander übergreifenden und nur in einem Zuge durchzuführenden Maßnahmen dennoch realisiert werden können. Eine Möglichkeit hierzu wäre die Abstufung des Straßenzuges zu einer Gemeinde-(Stadt-)Straße.
Nach 5§ 38, 3 des Landesstraßengesetzes besteht sogar eine Verpflichtung, eine Straße in die entsprechende Straßengruppe umzustufen, wenn sich die Verkehrsbedeutung der Straße geändert hat. Zumindest für den Straßenzug innerhalb der Ortsdurchfahrt Reckenthal hat die Straße nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße, so daß empfohlen wird, dieses Straßenstück in die Trägerschaft der Stadt zu übernehmen. Das Straßenteilstück zwischen der Landesstraße und der Ortsdurchfahrt sollte in Vollzug des § 3 Nr. 2 LStrG Kreisstraße bleiben. § 3 Nr. 2 LStrG sieht nämlich vor, daß jede Gemeinde wenigstens mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße an klassifizierte Verkehrswege anzuschließen ist.
vom
91
X
Beratungsergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP
_ .En-
) stimmig
Mit
Stimmen-
mehrheit
Ja
Nein
Enthaltung
Laut
BeschtuB-
vorschtag
Ab
weichender
_BeschtuB
[ (Rückseite)
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