Zur Beteiligung des Kreises an den Kosten soll nicht verschwiegen werden, daß es eine Rechtsgrundlage hierzu nicht gibt.
Man kann natürlich argumentieren, daß das, was nicht dem Abfall zugeführt wird, demzufolge auch nicht als Abfall bezeichnet werden kann und auch den Abfallgebührenhaushalt nicht tangiert.
Andererseits ist offenkundig, daß jede sinnvolle Maßnahme zur Abfallvermeidung letztendlich auch gerade den Abfallgebührenhaushalt wesentlich entlastet und die Nutzungsmöglichkeiten der Deponien verlängert.
Zum umweltbewußten Handeln sollte nicht immer nur appelliert werden; es müssen auch konkrete Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden. Hierbei darf auch nicht immer nur auf andere Zuständigkeiten verwiesen werden; Maßnahmen wie im vorliegenden Antrag be- sr' ' ' ' - " -- Sicher Ebene zum Erfolg führen.
Karl-Heinz Bächer (Vorsitzender)
vom
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