Kompostplatzes und die kosten für die Beschaffung des Schredders mit mindestens 50% zu bezuschussen. f
6. Als weiteren Schritt zur Abfallvermeidung wird die Stadt, als Einbindung in ein ökologisches Abfallkonzept, in den Folgejahren die Einrichtung von Gemeinschaftskompostieranlagen im Stadtgebiet und den Stadtteilen in Erwägung ziehen.
Begründung:
Alle durch Kompostierung verwerteten Stoffe werden nicht als Abfall zur Abfuhr bereitge- stellt; insofern ist die Kompostierung eine wirkungsvolle Maßnahme zur Abfallvermeidung.
Der höchste Wirkungsgrad würde durch ein ökologisches Abfallkonzept unter Einbeziehung der Eigenkompostierung, der Gemeinschaftskompostierung und der Kompostierung auf einem zentralen Kompostplatz der Stadt erzielt werden. Als begleitende Maßnahme muß natürlich eine entsprechende Aufklärung der Bürger erfolgen.
Im Rahmen der Eigenkompostierung verwertet ein Teil der Haushalte in den Gebieten mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung hauptsächlich Grünabfälle aus dem eigenen Garten und in sehr begrenzten Umfang andere, zur Kompostierung geeignete Abfälle (Küchenabfälle).
Gemeinschaftskompostieranlagen die das gemeinschaftliche Kompostieren einer Gruppe von Haushalten auf gemeinsamen dezentralen Kompostplätzen ermöglichen, existieren in Montabaur noch nicht. Solche Anlagen tragen jedoch in einem wesentlichen Umfang zur Abfallvermeidung bei und sollen im Rahmen eines städtischen Abfallkonzeptes in die mittelfristigen Planungen mit einbezogen werden.
Die zentrale Kompostierung in der Stadt wird vordergründig zunächst die von den städtischen Anlagen produzierten kompostierfähigen Abfälle aufnehmen. Hier ist die Stadt mit ihren Anlagen auch der Hauptnutzer.
Allen drei Kompostierarten ist gemein, daß die Möglichkeit der Zerkleinerung von sperrigen Kompostierabfällen (Baum- und Heckenschnitt) erst geschaffen werden muß. Nur zerkleinertes Material bietet die Gewähr für eine saubere und schnelle Verrottung.
Bei der Eigenkompostierung muß sperriges Kompostmaterial weiterhin den Mülldeponien des Kreises zugeführt werden. Das geschieht hauptsächlich über das jährlich zweimalige Einsammeln über die Müllabfuhr bzw. über den Selbsttransport.
Abgesehen davon, daß dieses Material für die Eigenkompostierung nicht mehr zur Verfügung steht, ergeben sich auch Probleme terminlicher Art für die Gartenbesitzer, weil nur an zwei Tagen im Jahr die Möglichkeit einer Entsorgung von Baum- und Heckenschnittmaterial besteht. Aus diesem Grunde werden solche Abfälle oftmals gerade soweit zerkleinert, daß sie über die normale Müllabfuhr als Haushaltsmüll den Deponien zugeführt werden.
Bei der zentralen Kompostierung der städtischen Abfälle wird der Einsatz eines größeren Schredders kurzfristig unumgänglich sein.
Aus diesem Grunde sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, die einen möglichst hohen Ausnutzungsgrad (das betrifft sowohl den Platz als auch den Schredder) gewährleistet und zudem Anreize zur Abfallvermeidung für den Bürger bietet.

