Akte 
Sitzung 11. Juni 1991
Entstehung
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Probtembeschreibung/Begründung

Gemäß § 11 Abs. 4 LStrG hat bei einem Wechsel der Straßenbaulast der bisherige Träger dem neuen Träger dafür einzustehen, daß er die Straße in dem für die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfange ordnungsgemäß unterhalten hat. Der Westerwaldkreis will diese Unterhaltung jedoch im Wege einer Ausgleichsleistung abgelten.

Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Westerwaldkreis konnte erreicht werden, daß der Stadt im Falle einer Abstufung eine Ausgleichsleistung in einer Gesamt­höhe von 118.000, DM gewährt wird, wobei davon ausgegangen wurde, daß an Unterhaltungsarbeiten angefallen wären für

68.000,-- DM 50.000,-- DM.

- die Fahrbahn

- die Stützmauer

Diese Ausgleichsleistung kann als angemessen angesehen werden.

BeschlußVorschlag:

Dem Stadtrat wird empfohlen, das Straßenstück der K 161 in der Ortsdurchfahrt zwischen Ortsdurchfahrtsgrenze und Wendemöglichkeit Kapelle gegen eine Aus­gleichsleistung in Höhe von 118.000, DM in die Straßenbaulastträgerschaft der Stadt zu übernehmen und zu einer Gemeindestraße abzustufen.

Fortsetzung

Ergünzungsbtatt

Nr.

Finanziere Auswirkungen?

Ja

Nein

Montabaur, 07.05.1991

Veranschlagung

im Verwattungs- hauahatt

19

im Vermdgena- hauahatt

19

Nein

Ja, mit DM

Haushaltsstette

(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister