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3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Gestaltungssatzung entsprechend zu überarbeiten und zu ändern.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)
Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen Wassergraben III" - Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gern. §§ 10 Baugesetzbuch, 24 GemO
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
Der Rat stimmt der am 29.11.1990 beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen Wassergraben III"
"der im südlichen und südöstlichen Plangebiet innerhalb des Waldes vorgesehene Fußweg entfällt."
(einschl. Begründung) zu.
Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (einstimmig)
An der Beratung und Beschlußfassung nimmt Ratsmitglied Hans-Josef Manns wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung / Ergänzung
des Bebauungsplanes "Altstadt II" - Zustimmungs- und Satzungsbeschluß
^ Ratsmitglied Elsner stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, die Änderung/
Ergänzung des Bebauungsplanes "Altstadt II" für das Gebiet zwischen der $ Bahnhofstraße, dem Steinweg, der Wilhelm-Mangels-Straße und der Wall Straße
durchzuführen, da es sich um ein ganzes und zusammenhängendes Gebiet handele.
Der Stadtrat lehnt den Antrag der SPD-Fraktion mit 12 Nein-Stimmen, 7 Ja- Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich ab.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
Der Rat stimmt der Änderung / Ergänzung des Bebauungsplanes "Altstadt II" folgenden Inhalts zu:
Für den Teilbereich des Bebauungsplanes
- Grundstücksteile der westlichen Bahnhofstraße - beginnend Ecke Wall Straße bis Ecke Steinweg
- östlicher Teil des Kleinen Marktes von Ecke Kleiner Markt/Steinweg bis zum Grundstück Kleiner Markt 1
- Bauzeilen beiderseits des Steinweges
werden folgende planungsrechtliche Festsetzungen aufgenommen:
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