Akte 
Sitzung 11. Juni 1991
Entstehung
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3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Gestaltungssatzung ent­sprechend zu überarbeiten und zu ändern.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Auf dem oberen Wassergraben III" - Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gern. §§ 10 Baugesetzbuch, 24 GemO

Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:

Der Rat stimmt der am 29.11.1990 beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen Wassergraben III"

"der im südlichen und südöstlichen Plangebiet innerhalb des Waldes vorge­sehene Fußweg entfällt."

(einschl. Begründung) zu.

Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen (einstimmig)

An der Beratung und Beschlußfassung nimmt Ratsmitglied Hans-Josef Manns wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung / Ergänzung

des Bebauungsplanes "Altstadt II" - Zustimmungs- und Satzungs­beschluß

^ Ratsmitglied Elsner stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, die Änderung/

Ergänzung des Bebauungsplanes "Altstadt II" für das Gebiet zwischen der $ Bahnhofstraße, dem Steinweg, der Wilhelm-Mangels-Straße und der Wall Straße

durchzuführen, da es sich um ein ganzes und zusammenhängendes Gebiet handele.

Der Stadtrat lehnt den Antrag der SPD-Fraktion mit 12 Nein-Stimmen, 7 Ja- Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich ab.

Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:

Der Rat stimmt der Änderung / Ergänzung des Bebauungsplanes "Altstadt II" folgenden Inhalts zu:

Für den Teilbereich des Bebauungsplanes

- Grundstücksteile der westlichen Bahnhofstraße - beginnend Ecke Wall Straße bis Ecke Steinweg

- östlicher Teil des Kleinen Marktes von Ecke Kleiner Markt/Steinweg bis zum Grundstück Kleiner Markt 1

- Bauzeilen beiderseits des Steinweges

werden folgende planungsrechtliche Festsetzungen aufgenommen:

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