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Im Namen der g^.^. HOMTABAOR
&gänzungsbiatt Nr.
1
29.11.1994
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252/1994
4.3 Zur Minimierung der Wirkungen der Bodenversiegelung soll das Dachflä
chenwasser nicht direkt über Regenrinnen in den Kanal geführt werden. ; Das Niederschlagswasser ist vielmehr dezentral auf dem jeweiligen Grundstück in einer Zisterne zu sammeln und als Brauchwasser zu verwenden. Der Abfluß des Zisternenwassers ist durch Minimierung des Abflußrohres in halber Höhe der Zisterne zu drosseln. Die Zisternengröße muß pro 100 m? Dachfläche mind. 2 nP betragen. '
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4.4 Von der Anlegung von Zisternen kann abgesehen werden, wenn durch !
entsprechende Maßnahmen die gezielte Versickerung von Niederschlagswässern über Rigolen, Rohre, Schächte <oder Sickergruben ermöglicht ! wird. !
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2. Zustimmungsbeschluß: j
Der Rat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschl. Begrün- ; düng in der Form zu, wie er !
- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und j
- dieser Beschlußvorlage beigefügt ist. ;
3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB-Maß nähme ngeaetz
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.
V. m. 2 Abs. 2 BauGB-Maßnahmengesetz verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete unwesentlich auswirkt. Den Bürgern wird im übrigen im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs.
2 BauGB-Maßnahmengesetz
4.1 Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes (zeichnerische und textliche Darstellung - einschl. Begründung -) für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB-Maßnahmengesetz.
4.2 Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt - §§ 4 Abs. 2, 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 2 Abs. 4 BauGB-Maßnahmengsetz -.
Begründung:
Die städtebauliche Situation auf dem Grundstück Am Himmelfeld 64 wurde in der Vergangenheit insbesondere dadurch geprägt, daß die geplanten baulichen Veränderungen am ehern. Hotel Himmelfeld unvollendet blieben und durch den vollständigen Verfall der Bausubstanz eine Bauruine entstanden ist, die einen besonderen städtebaulichen Mißstand darstellte.
Ponmtunq
Nr.
2

