Problembeschreibung/Begründung
2.3 Die Dachneigung darf 30° oder 35° betragen.
2:4 Die Firstrichtung im Bereich der Reihenhäuser wird im Plan festgesetzt, im Bereich der Mehrfamilienhäuser sind auch Nebengiebel mit anderer Firstrichtung möglich.
2.5 Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen erlaubt.
2.6 Die Bauten sind in geschlossener Bauweise auszuführen -Reihenhäuser-.
2.7 Die überbaubaren Flächen werden entsprechend dem beigefügten Planentwurf abgeändert.
2.8 Firsthöhe:
2.9 Traufhöhe:
*
3. Grünordnung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15, 20 und 25 BauGB
3.1 Das Plangebiet ist entsprechend des noch zu erstellenden Grünordnungs planes zu gestalten.
3.2 Geschlossene Hand- und Fassadenflächen sind zu mind. 50 X mittels Selbstklimmern oder Rank- bzw. Kletterpflanzen zu begrünen. Die Verwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist unzulässig.
4. Flächenversiegelung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
4.1 Private Verkehrsflächen, Stellplätze, Parkplatzflächen und Terrassen sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit wassergebundener Decke, Rasengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen. Geschlossene Beton- und Bitumendecken sind nicht zulässig.
4.2 Fußwege sind entsprechend anzulegen.
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Nr.
1
Finannette Auswirkungen? ! Ja'rn^em
Veranschlagung
tm V+fwiutungs-
_h*u*n*t!
noch verfügbar DM
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Ja. mit DM
56410 Montabaur, 29. November 1994
( Dr. Rossel-Dölken ) Bürgermeister

