Akte 
Sitzung 08. Dezember 1994
Entstehung
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Problembeschreibung/Begründung

2.3 Die Dachneigung darf 30° oder 35° betragen.

2:4 Die Firstrichtung im Bereich der Reihenhäuser wird im Plan festge­setzt, im Bereich der Mehrfamilienhäuser sind auch Nebengiebel mit anderer Firstrichtung möglich.

2.5 Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen erlaubt.

2.6 Die Bauten sind in geschlossener Bauweise auszuführen -Reihenhäuser-.

2.7 Die überbaubaren Flächen werden entsprechend dem beigefügten Planent­wurf abgeändert.

2.8 Firsthöhe:

2.9 Traufhöhe:

*

3. Grünordnung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15, 20 und 25 BauGB

3.1 Das Plangebiet ist entsprechend des noch zu erstellenden Grünordnungs planes zu gestalten.

3.2 Geschlossene Hand- und Fassadenflächen sind zu mind. 50 X mittels Selbstklimmern oder Rank- bzw. Kletterpflanzen zu begrünen. Die Verwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist unzulässig.

4. Flächenversiegelung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB

4.1 Private Verkehrsflächen, Stellplätze, Parkplatzflächen und Terrassen sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit wassergebundener Decke, Rasengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen. Geschlossene Beton- und Bitumendecken sind nicht zulässig.

4.2 Fußwege sind entsprechend anzulegen.

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Veranschlagung

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noch verfügbar DM

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Ja. mit DM

56410 Montabaur, 29. November 1994

( Dr. Rossel-Dölken ) Bürgermeister