Akte 
Sitzung 08. Dezember 1994
Entstehung
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Problembeschreibung/Begründung

4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat beschließt außerdem, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentli­cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Begründung:

Entsprechend den Vorgaben des Stadtrates und nach mehrmaligen Beratungen in den Fachausschüssen soll in Fortführung der Mehrfamilienhausbebauung auf dem Gebiet des alten Sportplatzes auch der angrenzende Bereich einer verdichteten Bebauung zugeführt und die planerischen Voraussetzungen durch einen entsprechenden Bebauungsplan geschaffen werden.

Nachdem dies für den ersten Teil des Baugebietes "Koblenzer Straße" bereits geschehen ist, soll nunmehr die konkrete Planung für den 2. Teil eingeleitet werden.

Die Annahme des nunmehr ins Verfahren eingebrachten Planentwurfs wurde dem Rat in der Sitzung des Bau-, Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.1993 empfohlen. Dabei wurde aus den Erfahrungen in der Vergangenheit die Konsequenz gezogen, die für die Mehrfamilienhäuser notwendigen Stellplätze grundsätzlich in Tiefgaragen auszuweisen .. Oberirdische Stellplätze sollen nur im Rahmen eines öffentli­chen Parkplatzes, in der Ladenzone und soweit sie für den sozialen Wohnungsbau erforderlich sind, geschaffen werden.

Um den täglichen Bedarf der Anwohner zu decken, wurde auch die Möglichkeit geschaffen, in einer Ladenzone entsprechende Geschäfte einzurichten.

Als Ersatzmaßnahme für den mit der Bauleitplanung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft wird in Absprache mit der unteren Landespflegebehörde die mit dem verkehrsberuhigten Ausbau der Koblenzer Straße verbundene Entsiegelung und Neu­anpflanzung von Bäumen vorgesehen. Dies hat für die Stadt den Vorteil, daß die Maßnahme zu keinen zusätzlichen Kosten führt, während die zunächst vorgesehene Entsiegelung des zurückgestuften Teilstückes der B 49 im Naturschutzgebiet "Spießweiher" mit Aufwendungen in Höhe von mind. 100.000, DM verbunden gewesen

wäre.

Die vorgelegte Planung wurde auch bereits mit der Wehrbereichsverwaltung IV abgestimmt, da sich die Westerwaldkaserne in unmittelbarer Nähe des Plangebietes befindet.

Im Flächennutzungsplan sind bereits die entsprechenden Festlegungen für die

nunmehr geplante Wohnbebauung vorgesehen.

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Veranschlagung

56410 Montabaur, 29. November 1994

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Ja. mit DM

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( Dr. Possel-Dölken )- Bürgermeister