Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
VERBANOSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Beschtußvortage
Im Namen der STADT MONTABAUR
_ _ nicht-
öffenttich öftentiich
Abt./Az.: O.tum
111/1 610.12 Be/Scho 29.11.1994
Oruck**chw Nr. (ggf. Ntchfragvwnrttfh)
249/1994
^ B*r*tung;fotge
^ SitiungMrmin
Baupt- und Finanzausschuß
08.12.1994
Stadtrat
06.12.1994
1. Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Zustimmungsbeschluß
3. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Aba. 1 BauGB
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
BuchtuOvoftcht*^
1. Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Für den im beigefügten Planentwurf dargestellten Bereich an der Koblenzer Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Koblenzer Straße II".
Für das Plangebiet wurde auch bereits durch das Büro Brüll ein landespflegerischer Planungsbeitrag gefertigt, der in der heutigen Sitzung vorgestellt wird.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Rat stimmt dem vom Planungsbüro Wild & Klumpp, Montabaur, entwickelten Planentwurf sowie dem vom Planungsbüro Brüll erarbeiteten landespflegerischen Planungsbeitrag in der Form zu,
- wie sie in der heutigen Sitzung vorgelegt bzw. vorgestellt wurden und
- dieser Beschlußvorlage beigefügt bzw. den Fraktionen mit je einer Ausfertigung zugeleitet wurden.
3. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat beschließt, die Planunterlagen einschl. Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischen Planungsbeitrag für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dies insbesondere deshalb, um bereits in diesem Stadium den betroffenen Bürgern rechtzeitig die Möglichkeit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Beratungsergebnis
Gfemtum
Sitiungtm
TOP
En-
stimmig
Mit
Stimmen-
mehrheit
Ja
Mein
Enthaltung
Laut
BeschtuB-
vorschtag
Ab
weichender
_BeschtuB
(Rückseite)
- -

