Akte 
Sitzung 08. Dezember 1994
Entstehung
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Bezeichnung

verlaufend von bis

heraesteiite Teii-Einrichtuna

Köppeistraße Weststraße - Wege- Bürgersteig

(Parze)te 172) parzetie 75/1

Ais Zeitpunkt der Fertigstettung der o. a. Erschtießungsantagen wird der 01.12.1994 festgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen (einstimmig)

Ratsmitgiied Lorenz (BfM) hat wegen Voriiegen von Sonderinteresse (§ 22 GemO) an der Beratung und Beschtußfassung nicht mitgewirkt.

Tagesordnungspunkt 8:

Änderung der Förderungsrichtiinien der Stadt Montabaur

A. NoveHierung der Richtünien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen zur Gestaitung und instandhaitung der Bebauung im Stadtgebiet und in den Stadt- teiien der Stadt Montabaur vom 11.06.1992

B. NoveHierung der Richtünien der Stadt Montabaur für die Gewährung städt. Zu­schüsse zur Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes vom 01.01.1985 in der gebenden Fassung vom 01.02.1990

Drucksache-Nr. 257/1994, Aniage Nr. 6

Bürgermeister Dr. Possei-Dötken verweist auf die Beschiußvoriage Drucksache-Nr. 257/1994 (Aniage Nr. 6) und gibt bekannt, daß der Haupt- und Finanzausschuß in seiner vorangegangenen Sitzung fotgenden Änderungsvorschtag erarbeitet habe: in § 3 Abs. 1 Buchstabe c) der Förderungsrichtiinien soiie "auch bei Neubauten" gestrichen werden. Außerdem müsse es im Ergänzungsbiatt 1 der Verwaitungsvoriage im ietzten Absatz ansteiie von "Die Verwaitung hat den Gedanken..." "Die CDU-Fraktion hat den..." heißen.

Ratsmitgiied Schweizer (FWG) stetit für seine Fraktion zwei Anträge:

1. in die Förderungsrichtiinien soiie aufgenommen werden, daß der Zuschuß bei Verkauf des Objektes innerhaib von 5 Jahren an die Stadt zurückzuzahien sei.

2. Die Formuiierung in § 3 Abs. 4 "Zu den förderungsfähigen Kosten gehören auch Auf­wendungen aus Eigenieistungen, soweit sie vom Bauteiter bestätigt werden." soiie ge­strichen werden.

Der Antrag der FWG-Fraktion, § 3 Abs. 4 zu streichen, wird bei 3 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen abgeiehnt.

Der Antrag der FWG-Fraktion, eine Rückzahiungsfrist von 5 Jahren aufzunehmen, wird bei 5 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen abgeiehnt.

Der Stadtrat stimmt der Neufassung der o. a. Richtünien in der Form zu, wie sie dem Stadtrat in der heutigen Sitzung vorgeiegen haben und dieser Beschiußvoriage beigefügt sind, unter Einbeziehung der Textstreichung in § 3 Abs. 1 Buchstabe c) "auch bei Neubauten".

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen