Akte 
Sitzung 08. Dezember 1994
Entstehung
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3. Der Stadtrat wähtt ats Nachfotger für Herrn Gabrie) Keßter Herrn Uwe Storm zum stett- vertretenden Mitgtied des Rechnungsprüfungsausschusses.

4. Der Rat wähtt ats Nachfotger für Herrn Otaf Manns zum Mitgtied des Umwettaus­schusses Herrn Uwe Storm.

Ats Nachfotger für Herrn Gabriet Keßter wird zum stettvertretenden Mitgtied des Umwettausschusses Herr Otaf Manns gewähtt.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 GemO.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen (einstimmig)

Tagesordnungspunkt 6:

Widmung von Verkehrsfiächen - Köppetstraße, Eigendorf - Drucksache-Nr. 254/1994

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Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheintand-Pfatz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschtießt der Stadtrat, die nachfotgenden Verkehrsftächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffenttichen Verkehr zu widmen.

Bezeichnung_verlaufend von bis

Köppetstraße (Parz. 172) Weststraße - Wegeparzette 75/1.

Ats Tag der Verkehrsübergabe gitt der 01.12.1994.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen (einstimmig)

Ratsmitgtied Lorenz (BfM) hat wegen Vortiegen von Sonderinteresse (§ 22 GemO) an der Beratung und Beschtußfassung nicht mitgewirkt.

Tagesordnungspunkt 7:

Bauiiche Fertigsteiiung von Teii-Erschiießungsaniagen - Köppetstraße in Eigendorf Drucksache-Nr. 255/1994

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Baugesetzbuches und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmatige Herstettung von Erschtießungsantagen (Erschtießungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 09.11.1987 stettt der Stadtrat die Fertigstettung der nachstehend aufgeführten Teit-Erschtießungs- antagen fest und beschtießt, den Aufwand der Herstettung dieser Teit-Einrichtung ats Teit- Erschtießungsbeiträge zu erheben (Kostenspattung).