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3. Der Stadtrat wähtt ats Nachfotger für Herrn Gabrie) Keßter Herrn Uwe Storm zum stett- vertretenden Mitgtied des Rechnungsprüfungsausschusses.
4. Der Rat wähtt ats Nachfotger für Herrn Otaf Manns zum Mitgtied des Umwettausschusses Herrn Uwe Storm.
Ats Nachfotger für Herrn Gabriet Keßter wird zum stettvertretenden Mitgtied des Umwettausschusses Herr Otaf Manns gewähtt.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 GemO.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen (einstimmig)
Tagesordnungspunkt 6:
Widmung von Verkehrsfiächen - Köppetstraße, Eigendorf - Drucksache-Nr. 254/1994
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Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheintand-Pfatz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschtießt der Stadtrat, die nachfotgenden Verkehrsftächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffenttichen Verkehr zu widmen.
Bezeichnung_verlaufend von bis
Köppetstraße (Parz. 172) Weststraße - Wegeparzette 75/1.
Ats Tag der Verkehrsübergabe gitt der 01.12.1994.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen (einstimmig)
Ratsmitgtied Lorenz (BfM) hat wegen Vortiegen von Sonderinteresse (§ 22 GemO) an der Beratung und Beschtußfassung nicht mitgewirkt.
Tagesordnungspunkt 7:
Bauiiche Fertigsteiiung von Teii-Erschiießungsaniagen - Köppetstraße in Eigendorf Drucksache-Nr. 255/1994
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Baugesetzbuches und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmatige Herstettung von Erschtießungsantagen (Erschtießungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 09.11.1987 stettt der Stadtrat die Fertigstettung der nachstehend aufgeführten Teit-Erschtießungs- antagen fest und beschtießt, den Aufwand der Herstettung dieser Teit-Einrichtung ats Teit- Erschtießungsbeiträge zu erheben (Kostenspattung).

