Akte 
Sitzung 08. Dezember 1994
Entstehung
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e) Änderung des Bebauungsptanes "Himme!fe!d", ehemaüges Hote!

Drucksache-Nr. 252/1994, Antage Nr. 5

Ratsmitgtied Bacher (SPD) erktärt, seine Fraktion werde ihre Zustimmung daran knüpfen, daß der Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.1994 bezügiich der Textfest­setzungen im eingeieiteten Verfahren berücksichtigt werde.

1. Änderungsbeschtuß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. § 2 BauGB- Maßnahmengesetz

Der Bebauungspian "Himmetfetd" wird für das vorgenannte Grundstück wie fotgt geändert:

1. Art der bautichen Nutzung

Entsprechend des beigefügten Ptanentwurfes wird für das Piangebiet WR

bzw. WA festgesetzt.

2. Festsetzungen zum Maß der bautichen Nutzung/gestatterischen Festsetzungen

2.1 Anzah! der Vottgeschosse t! + D, wobei ein Drempet von exakt 75 cm, gemessen von der Rohdecke bis Unterkante Fußpfetten ertaubt ist. Dabei darf das Dachgeschoß kein Vottgeschoß werden.

2.2 Pro Dachseite ist je eine Dachgaube bis zur Hätfte der Gebäudebreite zugetassen.

tm Bereich der Reihenhäuser ist ausschtießtich die Errichtung von Sattet- dächem mögtich, während im Bereich der Mehrfamitienhäuser Sattetdächer, Watmdächer und Sonderformen statthaft sind.

2.3 Die Dachneigung darf 30° oder 35° betragen.

2.4 Die Firstrichtung im Bereich der Reihenhäuser wird im Ptan festgesetzt, im Bereich der Mehrfamitienhäuser sind auch Nebengiebet mit anderer First­richtung mögtich.

2.5 Garagen sind nur innerhatb der überbaubaren Ftäche ertaubt.

2.6 Die Bauten sind in geschtossener Bauweise auszuführen (Reihenhäuser).

2.7 Die überbaubaren Ftächen werden entsprechend dem beigefügten Ptan- entwurf abgeändert.

2.8 Firsthöhe: 10,75 m

3. Grünordnung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15, 20, und 25 BauGB

3.1 Das Ptangebiet ist entsprechend des noch zu erstettenden Grünord- nungsptanes zu gestatten.

3.2 Geschtossene Wand- und Fassadenftächen sind zu mind. 50 % mittets Setbstktimmem oder Rank- bzw. Ktetterpftanzen zu begrünen. Die Ver­wendung von chemischen Pftanzenbehandtungsmittetn ist unzutässig.