3. Einteitung der vorgezogenen Bürgerbeteitigung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat beschtießt, die Ptanunteriagen einschiießiich Begründung, Textfestsetzungen und iandespftegerischen Pianungsbeitrag für die Dauer eines Monats öffenttich auszutegen. Dies insbesondere deshaib, um bereits in diesem Stadium den betroffenen Bürgern rechtzeitig die Mögtichkeit zu geben, sich über die aitgemeinen Ziete und Zwecke der Ptanung zu informieren.
4. Einteitung des Beteitigungsverfahrens der Träger öffentticher Betange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Rat beschtießt außerdem, das Beteitigungsverfahren der Träger öffentticher Betange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuteiten.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
c) AufsteHung des Bebauungspianes "Poststraße", Horressen Drucksache-Nr. 250/1994, Antage Nr. 4
Der Stadtrat beschtießt, für den Bereich der Poststraße im Stadtteit Horressen einen Bebauungsptan aufzustetten.
Der Ptanbereich ist begrenzt
- im Norden: durch die Westerwatdstraße (L 312)
- im Westen: durch die Niederetberter Straße (L 312)
- im Osten: durch die Brestauer Straße
- im Süden: durch den Graben Fturstück Nr. 2381/3.
Der Bebauungsptan trägt die Bezeichnung "Poststraße".
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
d) Aufstettung des Bebauungsptanes "Heideweg", Horressen Drucksache-Nr. 251/1994
Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der Haupt- und Finanzausschuß in seiner vorangegangenen Sitzung beschtossen hatte, keinen Bebauungsptan aufzustetten.

