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2. Zustimmungsbeschtuß
Der Stadtrat stimmt dem vom Ptanungsbüro BSB, Kaiserstautem, entwicketten Ptanentwurf einsch!ieß!ich Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er in der heutigen Sitzung vorgetegt wurde und dieser Beschiußvortage beigefügt ist bzw. den Fraktionen zugeteitet wurde.
3. Einteitung der vorgezogenen Bürgerbeteiiigung gemäß § 3 ) BauGB
Der Stadtrat beschtießt, die Ptanunteriagen einschtießtich Begründung und Textfestsetzung für die Dauer eines Monats öffenttich auszuiegen. Dies insbesondere deshaib, um bereits in diesem Stadium den betroffenen Bürgern rechtzeitig die Mög- iichkeit zu geben, sich über die atigemeinen Ziete und Zwecke der Pianung zu informieren.
4. Einteitung des Beteitigungsverfahrens der Träger öffentticher Beiange gemäß § 4 ) BauGB
Der Stadtrat beschiießt, das Beteitigungsverfahren der Träger öffentticher Betange gemäß § 4 t BauGB einzuteiten.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen (einstimmig)
b) Aufsteüung des Bebauungsptanes "Kobtenzer Straße !!"
Drucksache-Nr. 249/1994, Antage Nr. 3
Ratsmitgtied Bächer (SPD) verweist in diesem Zusammenhang auf den von seiner Fraktion vorgetegten Antrag vom 07.12.1994 bezügtich verschiedener Textfestsetzungen und erktärt, die heutige Zustimmung seiner Fraktion werde davon abhängig gemacht, daß der Antrag in das Verfahren einbezogen werde.
1. Aufstettungsbeschtuß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Für den im beigefügten Ptanentwurf dargestettten Bereich an der Kobtenzer Straße wird ein Bebauungsptan aufgestettt. Der Bebauungsptan erhätt die Bezeichnung "Kobtenzer Straße tt". Für das Ptangebiet wurde auch bereits durch das Büro Brütt ein tandespftegerischer Ptanungsbeitrag gefertigt, der in der heutigen Sitzung vorgestettt wird.
2. Zustimmungsbeschtuß
Der Rat stimmt dem vom Ptanungsbüro Witd & Ktumpp, Montabaur, entwicketten Ptanentwurf sowie dem vom Ptanungsbüro Brütt erarbeiteten tandespftegerischen' Ptanungsbeitrag in der Form zu,
- wie sie in der heutigen Sitzung vorgetegt bzw. vorgestettt wurden und
- dieser Beschtußvortage beigefügt bzw. den Fraktionen mit je einer Ausfertigung zugeteitet wurden.

