Akte 
Sitzung 25. Oktober 1994
Entstehung
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Erst wenn mittels der Rechtsform eine getrennte juristische Person des Privatrechts in Form einer GmbH geschaffen worden ist, ist eine Abkoppelung von den HaushaltswirtschaRsvc;\,ci..ifL.i mög­lich, so daß dann auch eine Finanzbuchhaltung geführt werden kann.

Weiterhin fugen wir in der Anlage unseren Aktenvermerk zu den steuerlichen Auswirkungen der Gemeinnützigkeit eines Alten- und Pflegeheimes in der Rechtsform einer GmbH bei. Guter Ord­nung halber weisen wir dabei ausdrücklich darauf hin, daß diese steuerliche Darstellung nicht die Steuern im Zusammenhang mit dem Einbringungsvorgang in die gemeinnützige GmbH umfaßt (z B Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer) Zudem sollte noch geklärt werden, ob § 55 Abs 1 Ziff. 4 AO die Vermögensübertragung auf die gemeinnützige GmbH ohne schädliche Auswirkung ermöglicht.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dombach & Partner WirtschaRsprüfungsgesellschaR Steuerbera^ungsgpsellschaft

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