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Erst wenn mittels der Rechtsform eine getrennte juristische Person des Privatrechts in Form einer GmbH geschaffen worden ist, ist eine Abkoppelung von den HaushaltswirtschaRsvc;\,ci..ifL.i möglich, so daß dann auch eine Finanzbuchhaltung geführt werden kann.
Weiterhin fugen wir in der Anlage unseren Aktenvermerk zu den steuerlichen Auswirkungen der Gemeinnützigkeit eines Alten- und Pflegeheimes in der Rechtsform einer GmbH bei. Guter Ordnung halber weisen wir dabei ausdrücklich darauf hin, daß diese steuerliche Darstellung nicht die Steuern im Zusammenhang mit dem Einbringungsvorgang in die gemeinnützige GmbH umfaßt (z B Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer) Zudem sollte noch geklärt werden, ob § 55 Abs 1 Ziff. 4 AO die Vermögensübertragung auf die gemeinnützige GmbH ohne schädliche Auswirkung ermöglicht.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dombach & Partner WirtschaRsprüfungsgesellschaR Steuerbera^ungsgpsellschaft
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