Antrag:
Anlage Nr. 5
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Arbeitslosenhilfe für Ar- beitslosenhilfeempfanger auf 2 Jahre zu befristen. Dadurch erhöht sich der Sozialhilfeanteil der Stadt, weil zahlreiche Menschen durch diese Regelung in die Sozialhilfe gedrängt werden.
Die Gemeinden sind nicht zuständig für die Finanzierung der Arbeitslosigkeit nach dem BSHG.
Daher lehnt die Stadt Montabaur diese angekündigte Maßnahme ab und fordert die Bundesregierung auf, von dieser Haltung abzuweichen.
Der Landkreistag, dem auch unser Landrat als stv. Vorsitzender angehört, hat eine auf die Gemeinden zukommende Belastung von über 200 Mio DM errechnet.
SÜ $
17.11.1994
Leg-Per.XI
08.12.1994
Leg-Per.XI

