Akte 
Sitzung 25. Oktober 1994
Entstehung
Einzelbild herunterladen

EE M63AMG

1 4. OKI.1994

HOFO. Montcbai

DR. DORNBACH & PARTNER

WlRTSCHAFTSPRUFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

DR. DORNBACH & PARTNER Kooienzer Straße 20t 56073 Koblenz

P^rsÖM//c/:/F<?rffYiM/ic/t

Altenheim Montabaur z H. Herrn Heimleiter Pydd Dillstr. 1

56410 Montabaur

TELEFON (0261) 94 31 0

7 'FAT 02 An 94 31 260

POSTFACH 540

" : . ..'* 7; -

.'.'t

56005 KOBLENZ

* *...

'.V

12 10. 1.994

Dr.Kt/St

ip

st-stiA

- . '

Sehr geehrter Herr Pydd,

Ihrer Bitte um kurze Darstellung der Zusammenhänge zwischen dem LandesstiRungsgesetz Rhein­land-Pfalz und der Gemeindehaushaltsverordnung dürfen wir wie folgt nachkommen:

§ 40 Abs. 1 LStiftG bestimmt, daß für die Verwaltung der kommunalen Stiftungen die Bestim­mungen über die Haushaltswirtschaft der kommunalen Gebietskörperschaften gelten.

Damit ist die Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz angesprochen.

Gemäß deren § 31 regelt sich sodann die Vergabe von Aufträge.

Dementsprechend hat die Stiftung bei der Vergabe von Aufträgen § 31 Gemeindehaushaltsver­ordnung zu beachten.

Durch diese Verweisung auf die Bestimmungen über die Haushaltswirtschaft der kommunalen Ge­bietskörperschaften ist gleichzeitig eine Beschränkung auf die kameralistische Buchführung entspre­chend den Grundsätzen der Gemeindehaushaltsverordnung gegeben. Dies folgt aus § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung, nach dem für rechtsfähige Stiftungen, die die Gemeinde verwaltet, - zu ergänzen ist: nur - das Stiftungsgesetz gilt. Dies bedeutet, daß weitere kommunalrechtliche Vorschriften für die rechtsfähige kommunale Stiftung im übrigen nicht gelten. Damit ist es der Stiftung nach gegen-' wärtiger Rechtslage nicht möglich, von der kameralistischen Buchführung abzuweichen, da § 85 Abs. 2 GemO gern, der vorzitierten Vorschrift in § 84 Abs. 1 GemO nicht anwendbar ist.

REGISTERGERICHT Amtsgericht Kohlen: HRA Nr 2404

GESCHAFTSFUHRENOE

GESELLSCHAFTER:

Dietrich Homuth. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater

Or tur Eihe Dörnbach. Wirtschaftsprüfer. Rechtsanwalt. Steuerberater

Oiot -Kfm Rainer Schenkel. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater

Oipl.-Kfm Werner Blum. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater

Or. rer po) Manfred Schieiter. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater

Oipl -Kfm Gerd Clever. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater

Oipl -Kfm Or )ur. Oagobert Kohout. Wirtschaftsprüfer. Rechtsanwalt. Steuerberater

INTERNA MONADE ZUSAMMENAR8EH GMN internat'Oia

17 . 11.1994

Leg-Per.XI

08.12.1994

Leg-Per.XI

KOMMANOfTISTEN: