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1 4. OKI.1994
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DR. DORNBACH & PARTNER
WlRTSCHAFTSPRUFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
DR. DORNBACH & PARTNER Kooienzer Straße 20t 56073 Koblenz
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Altenheim Montabaur z H. Herrn Heimleiter Pydd Dillstr. 1
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12 10. 1.994
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Sehr geehrter Herr Pydd,
Ihrer Bitte um kurze Darstellung der Zusammenhänge zwischen dem LandesstiRungsgesetz Rheinland-Pfalz und der Gemeindehaushaltsverordnung dürfen wir wie folgt nachkommen:
§ 40 Abs. 1 LStiftG bestimmt, daß für die Verwaltung der kommunalen Stiftungen die Bestimmungen über die Haushaltswirtschaft der kommunalen Gebietskörperschaften gelten.
Damit ist die Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz angesprochen.
Gemäß deren § 31 regelt sich sodann die Vergabe von Aufträge.
Dementsprechend hat die Stiftung bei der Vergabe von Aufträgen § 31 Gemeindehaushaltsverordnung zu beachten.
Durch diese Verweisung auf die Bestimmungen über die Haushaltswirtschaft der kommunalen Gebietskörperschaften ist gleichzeitig eine Beschränkung auf die kameralistische Buchführung entsprechend den Grundsätzen der Gemeindehaushaltsverordnung gegeben. Dies folgt aus § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung, nach dem für rechtsfähige Stiftungen, die die Gemeinde verwaltet, - zu ergänzen ist: nur - das Stiftungsgesetz gilt. Dies bedeutet, daß weitere kommunalrechtliche Vorschriften für die rechtsfähige kommunale Stiftung im übrigen nicht gelten. Damit ist es der Stiftung nach gegen-' wärtiger Rechtslage nicht möglich, von der kameralistischen Buchführung abzuweichen, da § 85 Abs. 2 GemO gern, der vorzitierten Vorschrift in § 84 Abs. 1 GemO nicht anwendbar ist.
REGISTERGERICHT Amtsgericht Kohlen: HRA Nr 2404
GESCHAFTSFUHRENOE
GESELLSCHAFTER:
Dietrich Homuth. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater
Or tur Eihe Dörnbach. Wirtschaftsprüfer. Rechtsanwalt. Steuerberater
Oiot -Kfm Rainer Schenkel. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater
Oipl.-Kfm Werner Blum. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater
Or. rer po) Manfred Schieiter. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater
Oipl -Kfm Gerd Clever. Wirtschaftsprüfer. Steuerberater
Oipl -Kfm Or )ur. Oagobert Kohout. Wirtschaftsprüfer. Rechtsanwalt. Steuerberater
INTERNA MONADE ZUSAMMENAR8EH GMN internat'Oia
17 . 11.1994
Leg-Per.XI
08.12.1994
Leg-Per.XI
KOMMANOfTISTEN:

