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Es wird Einvernehmen erzielt, daß der Satzungsentwurf in § 2 Abs. 1 Satz 1 nach den Morten "Personenkraftwagen bis zu einer Höhe von 2 m" durch die Worte "sowie Krafträder" ergänzt wird.
Außerdem wird auf Vorschlag von Ratsmitglied Schwind einvernehmlich § 6 Abs. 1 lit. c) so ergänzt, daß vor dem Wort "Parkautomat" die Worte "dafür vorgesehene" eingefügt werden und in § 6 Abs. 1 lit. d) das Wort "Höchstdauer" durch das Wort "Höchstparkdauer" ersetzt wird.
2. Ratsmitglied Bächer (SPD) regt an, die der Satzung entsprechende Beschilderung an den Ein- und Ausgängen vorzunehmen. Außerdem erinnert er an die Anregung im Haupt- und Finanzausschuß, in der Nähe des Aufzuges einen Behindertenparkplatz zu reservieren. Die Verwaltung sagt dies zu.
3. Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragt, § 4 Abs. 4 so zu ändern, daß die Parkgarage an allen verkaufsoffenen Samstagen (also nicht nur an den verkaufsoffenen Samstagen in der Vorweihnachtszeit) gebührenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Die Ratsmitglieder Dr. Hütte (CDU) und Widner (SPD) sowie die Verwaltung votieren gegen diesen Vorschlag. U. a. wird argumentiert, der FWG-Vorschlag betrge die Gefahr in sich, daß die Parkgarage durch Dauerparker blockiert werde, uer Vorschlag der FWG-Fraktion, Parkscheiben zu benutzen, läßt sich nach den Worten von Bürgermeister Mangels nicht verwirklichen. Denn Parkscheiben dürften nur im öffentlichen Verkehrsraum angewandt werden. Die Parkgarage sei jedoch kein öffentlicher Verkehrsraum im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
4. Über den Antrag der FWG-Fraktion auf Änderung des § 4 Abs. 4 wird gesondert abgestimmt. Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen und 18Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
5. Anschließend wird der Satzungsentwurf insgesamt zur Abstimmung gestellt.
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung über die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren in der als Anlage Nr. 3 beigefügten Form.
Punkt 11/6: Anlage Nr. 4
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Montabaur (Antrag der SPD-Fraktion)
1. Ratsmitglied Bächer (SPD) begründet den Antrag seiner Fraktion. Er verweist auf die enormen Schäden, die durch die Verwendung von Streusalz entstehen.
Diese Schäden entstünden in erster Linie an Straßenbäumen. Es sei zu befürchten, daß in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik keine Straßenbäume mehr existierten, weil alle durch das Streusalz abgestorben seien. Die Verwendung von Salz schade aber auch der Bodenqualität und dem Grundwasser. Schließlich macht Ratsmitglied Bächer auch auf die volkswirtschaftlichen Schäden, die durch das Streusalz entstehen, aufmerksam (Korrosionsschäden an Fahrzeugen). Er verweist auf die Versuche in anderen Städten, die bewiesen hätten, daß der Verzicht auf Streusalz nicht die Verkehrssicherheit gefährde. Vielmehr sei das Gegenteil eingetreten:
Die Fahrzeugführer stellten sich auf die veränderte Situation ein, und deshalb sei es zu weniger Unfällen gekommen.
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