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1.8 Der Parkstreifen in einem Teilbereich der Erschließungsstraße von Punkt H bis zum Wendehammer 100 m östlich des Punktes I entfällt.
1.9 Das Plangebiet wird um einen Teilbereich der Parzelle 116/5296 erweitert.
2. Der Stadtrat stimmt der Änderungsplanung in der vorgelegten Form zu.
3. Die Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1-3 BBauG) wird in der Form durchgeführt, daß der Entwurf der Änderungsplanung für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
4. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO
an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/3: Vorlage Nr. 350
Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der Auflage der Bezirksregierung Koblenz zur Genehmigung des Bebauungsplanes "Altstadt IV"
Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt die Anerkennung der Auflage der Bezirksregierung Koblenz zur Genehmigung des Bebauungsplanes "Altstadt IV", aufgeführt im Genehmigungsbescheid vom 13.10.1982.
Ratsmitglied Helga Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.
§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/4: Vorlage Nr. 351, Anlage Nr. 2
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt III"
Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:
1. Der Stadtrat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt III" in der als Anlage Nr. 2 beigefügten Form.
2. Der Beschluß des Stadtrates vom 20.07.1982 (TOP 11/4 - Vorlage Nr. 312) wird aufgehoben.
Die Ratsmitglieder Helga Schneider und Schwind (CDU) sowie Marx (FDP) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 352, Anlage Nr. 3
Beratung und Beschlußfassung über die Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren
1. Ratsmitglied Schwind (CDU) macht darauf aufmerksam, daß aus dem Wortlaut § 2 Abs. 1 Satz 1 des Satzungsentwurfes geschlossen werden könnte, daß Krafträder in der Parkgarage nicht abgestellt werden dürfen.
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