Akte 
Sitzung 25. November 1982
Entstehung
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1.8 Der Parkstreifen in einem Teilbereich der Erschließungsstraße von Punkt H bis zum Wendehammer 100 m östlich des Punktes I entfällt.

1.9 Das Plangebiet wird um einen Teilbereich der Parzelle 116/5296 erweitert.

2. Der Stadtrat stimmt der Änderungsplanung in der vorgelegten Form zu.

3. Die Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1-3 BBauG) wird in der Form durchgeführt, daß der Entwurf der Änderungsplanung für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

4. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.

Ratsmitglied Eschenauer (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO

an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 11/3: Vorlage Nr. 350

Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der Auflage der Bezirksregierung Koblenz zur Genehmigung des Bebauungsplanes "Altstadt IV"

Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt die Anerkennung der Auflage der Bezirksregierung Koblenz zur Genehmigung des Bebauungsplanes "Altstadt IV", aufgeführt im Genehmigungsbe­scheid vom 13.10.1982.

Ratsmitglied Helga Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.

§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungs­tisch verlassen.

Punkt 11/4: Vorlage Nr. 351, Anlage Nr. 2

Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt III"

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

1. Der Stadtrat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für den Be­reich des Bebauungsplanes "Altstadt III" in der als Anlage Nr. 2 beigefügten Form.

2. Der Beschluß des Stadtrates vom 20.07.1982 (TOP 11/4 - Vorlage Nr. 312) wird aufgehoben.

Die Ratsmitglieder Helga Schneider und Schwind (CDU) sowie Marx (FDP) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 11/5: Vorlage Nr. 352, Anlage Nr. 3

Beratung und Beschlußfassung über die Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren

1. Ratsmitglied Schwind (CDU) macht darauf aufmerksam, daß aus dem Wortlaut § 2 Abs. 1 Satz 1 des Satzungsentwurfes geschlossen werden könnte, daß Krafträder in der Parkgarage nicht abgestellt werden dürfen.

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