Akte 
Sitzung 25. November 1982
Entstehung
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Anlage Nr. 4 zur Niederscht

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Partei

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Stadtratsfraktion

5430 Montabaur 2, 02.Nov.i982 !m Farenau 4 Tetefon (026 02) 4510

Herrn

Bürgermeister Wilhelm Mangels Rathaus

5430 M(,ntabaur

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich die Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung der Sitzung des Hgupt- und Finanzausschusses am 08.November 1982 und des Stadtrates am 25.Movember 1982:

1. Die Satzung der Stadt Montabaur Ober die Reinigung der öffentlichen Straßen wird wie folgt geändert:

in § 8 Abs.2 ist in der zweiten Zeile das Wort "Salz" ersatzlos zu streichen, in § 8 Abs. 2 ist der dritte Satz zu streichen und zu ersetzen durch "Salz darf auf Gehwegen zur Beseitigung von Eis und Schnee nicht verwendet werden."

2. An bestimmten -vom Rat oder der Verwaltung noch festzulegenden- Stellen im Stadtgebiet und in den Stadtteilen werden Behälter aufgestellt in denen den Bürgern als Alternative für ein Anwendungsver­bot von Streusalz anderes Streumaterial (Sand, Splitt o.ä.) angeboten wird.

3. Die Verwendung von Tausalz auf Fahrbahnen wird drastisch eingeschränkt. Tausalz auf Fahrbahnen wird nur an besonders markanten Verkehrspunkten (wichtige Kreuzungsbereiche, starke Steigungen) und dort nur in Ausnahmesituationen bei sparsamster Verwendung als Streumaterial eingesetzt.

Begründung:

Hauptwaffe gegen Eis und Schnee auf StraBen und Gehwegen ist leider immer noch das Salz. Die Wirkung ist unbestritten. Unbestritten sind aber auch die Nebenwirkungen.

Als Folgen des bisherigen, meist sorglosen Umgangs mit Streusalz haben sich schon bis jetzt nachweis­lich feststellen lassen:

- Bundesweit muS mit streusalzbedingtem Absterben von jährlich mindestens 20 000 StraBenbäumen gerech­net werden. Hierbei ist zu beachten, daB z.B. ein hundertjähriger Laubbaum wie eine Buche, klei*kHmat- isch etwa soviel leistet wie 2 700 Jungbäumchen.

- Die Kosten für Ersatzpflanzungen kosten die Gemeinden etwa 100 Millionen DM pro Jahr (wobei durch Er­satzpflanzungen der ökologische Schaden noch keineswegs behoben ist -s.o.-).

- Die Salzbelastung an stark befahrenen Strien beeinträchtigt weitere empfindliche Pflanzen, die Keim­ung von Neusaaten und Yiernichtet auf Dauer dadurch Lebensbereiche für viele Pflanzen und Tiere.

- Streusalzverwendung beeinträchtigt lokal die Qualität von Grundwasser und Oberflächenwasser.

- je nach Bodenart treten Sauerstoffmangel, Nährstoffverluste und Alkalisierung des Bodens auf.

- an den insgesamt auftretenden Korrosionsschäden hat das Streusalz einen 6rö8enanteil von 50 %. Die da­durch bedingten ökonomischen Schäden betragen bis zu 2,5 Milliarden DM pro Jahr.

Eine Anhäufung von Verkehrsunfällen wegen Nichtanwendung von Streusalz konnte nach neuesten Untersuchungs­ergebnissen verneint werden. Die Verkehrsteilnehmer passen sich in der Regel den veränderten Verkehrs­bedingungen sofort an. Ein Berliner Großversuch beweist sogar: Weniger Verletzte nachdem Salz durch körn­ige Streumasse ersetzt wurde.

Bächer

Bankverbindung: Volksbank Montabaur, BLZ 570910 00, Kto. 137006