Anschließend stellt Bürgermeister Mangels den Inhalt der Vorlage Nr. 348
insgesamt zur Abstimmung:
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
1. Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Horresser Berg" wie folgt zu ändern:
1.1 Die entlang der Landesstraße L 312, Kreisstraße K 150 und Kreisstraße K 151 ausgewiesenen Grünstreifen von jeweils 15 m werden auf 10 m reduziert.
1.2 Der im Bereich der Straße "Am Grubenfeld" ausgewiesene Grünstreifen von 8 m wird auf 3 m reduziert.
2. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung in der vorgelegten Form zu.
3. Auf die Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1-3 BBauG) wird gern. § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet.
4. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
Punkt 11/2: Vorlage Nr. 349
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes
"Alter Galgen"
1. Änderungsbeschluß
2. Zustimmungsbeschluß
3. Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 5 BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
1. Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Alter Galgen" wie folgt zu ändern:
1.1 Die Haupterschließungsstraße zwischen den Punkten D und F wird an die östliche Planbereichsgrenze verlegt.
1.2 Der im Bereich Punkt F vorgesehene Wendehammer entfällt.
1.3 Entlang der Haupterschließungsstraße wird von Punkt D bis F statt eines beiderseitigen Bürgersteiges ein einseitiger 2 m breiter Bürgersteig ausgewiesen.
1.4 Die Erschließungsstraße von Punkt I über Punkt E bis Punkt N entfällt. Die Erschließungsstraße endet stattdessen ca. 100 m östlich des Punktes I in einem Wendehammer.
1.5 Die Erschließungsstraße zwischen Punkt K und Punkt D entfällt. Als Ersatz wird ein 4 m breiter Wirtschaftsweg ausgewiesen.
1.6 Die Fußwege östlich des Wendehammers F und im Bereich des Flurstückes 6083 entfallen.
1.7 Durch die Neuaufteilung des nordöstlichen Planbereiches werden die nicht überbaubaren Flächen geändert.

