Akte 
Sitzung 25. November 1982
Entstehung
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Anschließend stellt Bürgermeister Mangels den Inhalt der Vorlage Nr. 348

insgesamt zur Abstimmung:

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

1. Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Horresser Berg" wie folgt zu ändern:

1.1 Die entlang der Landesstraße L 312, Kreisstraße K 150 und Kreisstraße K 151 ausgewiesenen Grünstreifen von jeweils 15 m werden auf 10 m reduziert.

1.2 Der im Bereich der Straße "Am Grubenfeld" ausgewiesene Grünstreifen von 8 m wird auf 3 m reduziert.

2. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung in der vorgelegten Form zu.

3. Auf die Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1-3 BBauG) wird gern. § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet.

4. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.

Punkt 11/2: Vorlage Nr. 349

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes

"Alter Galgen"

1. Änderungsbeschluß

2. Zustimmungsbeschluß

3. Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG

4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Be­lange gemäß § 2 Abs. 5 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

1. Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Alter Galgen" wie folgt zu ändern:

1.1 Die Haupterschließungsstraße zwischen den Punkten D und F wird an die östliche Planbereichsgrenze verlegt.

1.2 Der im Bereich Punkt F vorgesehene Wendehammer entfällt.

1.3 Entlang der Haupterschließungsstraße wird von Punkt D bis F statt eines beider­seitigen Bürgersteiges ein einseitiger 2 m breiter Bürgersteig ausgewiesen.

1.4 Die Erschließungsstraße von Punkt I über Punkt E bis Punkt N entfällt. Die Erschließungsstraße endet stattdessen ca. 100 m östlich des Punktes I in einem Wendehammer.

1.5 Die Erschließungsstraße zwischen Punkt K und Punkt D entfällt. Als Ersatz wird ein 4 m breiter Wirtschaftsweg ausgewiesen.

1.6 Die Fußwege östlich des Wendehammers F und im Bereich des Flurstückes 6083 entfallen.

1.7 Durch die Neuaufteilung des nordöstlichen Planbereiches werden die nicht überbaubaren Flächen geändert.