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II. Öffentliche Sitzung
Änderungen der Tagesordnung:
keine
Punkt 11/1: Vorlage Nr. 348
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Berg"
1. Änderungsbeschluß
2. Zustimmungsbeschluß
3. Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 2 a Abs. 4 BBauG
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragt, Ziffer 1.2 der Vorlage Nr. 348 so zu ändern, daß der im Bereich der Straße "Am Grubenfeld" ausgewiesene Grünstreifen ^ ganz entfallen kann, also nicht nur auf 3 m reduziert wird.
Die Ratsmitglieder Dr. Hütte (CDU) und Bächer (SPD) sowie die Verwaltung sprechen sich gegen diese Änderung aus.
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2. Bürgermeister Mangels stellt sodann die Vorlage Nr. 348 in ihren einzelnen Punkten gesondert zur Abstimmung.
Es werden folgende Beschlüsse gefaßt:
2.1 Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
Die entlang der Landesstraße L 312, Kreisstraße K 150 und Kreisstraße K 151 ausgewiesenen Grünstreifen von jeweils 15 m werden auf 10 m reduziert.
2.2 Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen:
Der im Bereich der Straße "Am Grubenfeld" ausgewiesene Grünstreifen von 8 m wird auf 3 m reduziert.
2.3 Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
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Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung in der vorgelegten Form zu.
2.4 Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Auf die Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1-3 BBauG) wird gern. § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet.
2.5 Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
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