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Zu der kritischen Anmerkung, mit König sei bisher nicht gesprochen worden, erklärt Bürgermeister Mangels, der Verwaltung sei mitgeteilt worden, daß Verhandlungen ausschließlich über den von den Eheleuten König beauftragten Rechtsanwalt geführt würden. Einladungen zu einem persönlichen Gespräch beim Bürgermeister sei Herr König ohne jegliche Nachricht nicht gefolgt.
Daß Frau Friedsam mit König nicht verhandelt habe, liege daran, daß König nicht im Sanierungsgebiet liegt. Mithin sei für eine Tätigkeit des Sanierungsträgers kein Raum.
Mit Frau Rothbrust habe er - so Bürgermeister Mangels - selbst verhandelt. Diese Verhandlungen, bei der Frau Rothbrust keineswegs auf das ehemalige Wasserwirtschaftsamt fixiert worden sei, hätten zu keinem Ergebnis geführt.
Da man das Grundstück unbedingt benötige, sei jetzt die Einleitung des Enteignungsverfahrens angezeigt.
Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) und Ratsmitglied Widner'(SPD) erklären, daß man mit der Einleitung des Enteignungsverfahrens einverstanden sei. Ratsmitglied Dr. Hütte bittet die Verwaltung, nach dem Beschluß des Stadtrates erneut mit Frau Rothbrust zu verhandeln, um möglicherweise das Enteignungsverfahren doch noch abwenden zu können.
Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt - an Ratsmitglied Schweizer gerichtet -, die SPD-Fratkion fühle sich nicht nur einzelnen Bürgern verpflichtet, sondern auch der Allgemeinheit.
2. Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung:
Der Stadtrat beschließt gegen die Eigentümerin der Parzelle Flur 17 Nr.
110/2979 und 111/2979, Frau Sofie Rothbrust, die Einleitung eines Enteignungsverfahrens nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes. Mit der Durchführung des Verfahrens wird der Sanierungsträger beauftragt.
d) Ankauf des landeseigenen Gebäudes in der Kehreinstraße 2 - Vorlage Nr. 346
Der Stadtrat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf des landeseigenen bebauten Grundstückes in der Kehreinstraße 2 zum Preise von 180.000,-- DM. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sanierungsvermögen. Das Grundstück ist als Ersatzobjekt für Sanierungsfälle zu verwenden. Bei einem zwischenzeitlichen Verkauf des Grundstückes ist das Vorkaufsrecht nach dem Städtebauförderungsgesetz auszuüben.
e) Ankauf von Domänengrundstücken in der Gemarkung Eigendorf - Vorlage Nr. 347
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf der in der Anlage aufgeführt zeichneten Grundstücke vom Land Rheinland-Pfalz zum Gesamtpreis Die Mittel sind im Haushaltsplan 1983 bereitzustellen.
5430 Montabaur, 3. D^zetpber ^982 Schriftführer: L
Ratsmitglied Dr. Hütte:
Vorsitzender: _
Ratsmitglied Widner*
Ratsmitglied ScaheijEer:
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