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Punkt 1/2: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Rücktritt vom Kaufanwärtervertrag für den Laden 5 (Spreitzer)
b) Weiterverkauf des Ladens 5 (Rahn)
- Vorlage Nr. 344
1. Ratsmitglied Widner (SPD) will wissen, ob Löwenguth eine Zusage für den Laden Nr. 1 von der Stadt erhalten habe.
Dies wird von Bürgermeister Mangels verneint. Er erklärt, neben Löwenguth habe sich ein weiterer Bewerber schriftlich gemeldet. Aus seiner Sicht - so Bürgermeister Mangels - sei jedoch Löwenguth Vorrang einzuräumen, wenn die bautechnischen Bedingungen und Auflagen für die von ihm gewünschte Betriebsart zu erfüllen seien. Darüber werde zur Zeit noch verhandelt. Der Haupt- und Finanzausschuß müsse zu gegebener Zeit entscheiden, wem der Laden Nr. 1 zugeteilt werden solle.
2. Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen:
I. Der Stadtrat nimmt von der Rücktrittserklärung der Eheleute Karlheinz und Marlies Spreitzer vom Kaufanwärtervertrag über den Laden Nr. 5 Kenntnis und beschließt seiner-seits den Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs.
II. Der Stadtrat stimmt dem Weiterverkauf des Ladens an Frau Ursula Rahn, Saynbachstraße 12, 5412 Ransbach-Baumbach 1 zu den üblichen Bedingungen und nach bekanntem Vertragsmuster zu.
c) Einleitung eines Enteignungsverfahrens (Rothbrust) - Vorlage Nr. 345
1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, seine Fraktion werde die Einleitung eines Enteignungsverfahrens ablehnen. Diese Ablehnung beruhe auf zwei Gründen:
a) Sekundäre Ursache sei, daß bei Verwirklichung der von der FWG geforderten Alternativlösung das Grundstück Rothbrust zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen werden müsse.
b) Hauptursache für die Ablehnung sei jedoch, daß man mit der Verhandlungsführung durch den Sanierungsträger nicht einverstanden sei. Diese Aussage beziehe sich nicht nur auf den anstehenden Fall Rothbrust. Ratsmitglied Schweizer vertritt die Auffassung, auch mit den Sanierungsbetroffenen Kalb, König und Bauer Decker sei "nicht vernünftig verhandelt worden".
Ratsmitglied Schweizer kritisiert, daß die Verhandlungen nahezu ausnahmslos von Frau Friedsam geführt wurden und der Bürgermeister nicht mit den betroffenen Personen gesprochen habe.
Bürgermeister Mangels weist diese Kritik entschieden zurück. Es sei Auftrag des Sanierungsträgers zu verhandeln. Wenn es notwendig sei, habe er mit den Betroffenen verhandelt. In Bezug auf die Vorwürfe, mit dem Landwirt Decker sei nur einmal gesprochen worden, erklärt Bürgermeister Mangels, es habe ein Gespräch stattgefunden, bei dem vereinbart worden sei, daß das Anwesen des Herrn Decker vom Kulturamt geschätzt werden solle. Als dann der Schätzer des Kulturamtes erschienen sei, habe ihn Herr Decker des Hofes verwiesen.
Ratsmitglied Schweizer erklärt, seines Wissens habe der Bürgermeister den Schätzer ohne Wissen und Einverständnis des Betroffenen (Decker) bestellt. Dem wird von Bürgermeister Mangels widersprochen. Über die Notwendigkeit, ein Schätzgutachten einzuholen, habe Einvernehmen bestanden.
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