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Punkt 1/12: Beratung und Beschlußfassung über verbessernde Maßnahmen an Bäumen im Stadtbereich
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachausschüssen werden dem Stadtrat bestimmte Bäume im Stadtgebiet vorzuschlagen, an denen verbessernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erläutert, angesichts der nicht unerheblichen Kosten für die Anbringung von Baumschutzrosten bzw. Rasengittersteinen sollten zunächst unter Leitung des Forstbeamten eine umfassende Düngung der Bäume vorgenommen und durch die Verwaltung eine Kostenermittlung für die Anbringung von Baumschutzrosten bzw. Rasengittersteinen durchgeführt und den Fachausschüssen zur Entscheidung für eine mögliche Auftragsvergabe vorgelegt werden.
I. Beigeordneter Dr. Hütte (CDU) regt weitergehende Maßnahmen an:
1. Erstellung eines Baumkatasters
2. Erfassung potentieller Baumstandorte
3. Anpflanzung von Bäumen entlang der Alleestraße
4. Schutz der vorhandenen Bäume mit ausreichend starken Pfählen
5. Anlage von Baumhackscheiben
6. Bildung von Baumpatenschaften
Dr. Hütte (CDU) spricht sich gegen die Anbringung von Rasengittersteinen und Baumschutzrosten aus, da diese sehr teuer sind und keine Möglichkeit zur Lockerung des Bodens bestehe.
Ratsmitglied Friemel (SPD) weist auf eine Aussage des Forstbeamten Reifenberger hin, wonach ein Ursachenzusammenhang zwischen den Beschädigungen an den Baumwurzeln und der Salzstreuung besteht. Ratsmitglied Schwind (CDU) schlägt vor, diesen Beratungsgegenstand im Umweltausschuß zu beraten.
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen vorerst eine Düngung der vorgeschlagenen t Bäume vorzunehmen. Weitergehende Maßnahmen werden zur Entscheidung an die Fachausschüsse verwiesen.
Punkt 1/13: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Straßenreinigungs
satzung der Stadt Montabaur (Verbot der Verwendung von Streusalz auf Gehwegen)
- Antrag der SPD-Fraktion -
Dem Stadtrat liegt ein Antrag der SPD-Fraktion (Verbot der Verwendung von Streusalz auf Gehwegen) zur Entscheidung vor. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erhebt rechtliche Bedenken gegen diese strenge Regelung. Es könne evtl, zu Schadenersatzansprüchen einzelner Bürger führen, wenn man durch Satzungsregelung eine Verwendung von Salz gänzlich untersagen würde. In bestimmten Sonderfällen, z.B. bei Eisregen müsse eine Verwendung von Salz möglich sein. Ratsmitglied Bächer (SPD) spricht sich für ein Verbot der Salzverwendung aus. Die rechtlichen Bedenken könne er nicht teilen, da entsprechende Regelungen in anderen Städten bereits existierten. Er weist darauf hin, daß durch die Verwendung von Auftausalzen große Schäden an Straßen und den angrenzenden Bäumen entstehen. Hier gelte es die Ursachen zu beseitigen und die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen zu verbieten. Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Einhaltung eines solchen Verbotes sehe er nicht. Dr. Possel-Dölken führt aus, es werde nicht bestritten, daß Salz eine Ursache für die Schäden an den Bäumen sei. Seine Bedenken seien dahin gegangen, daß die Verwendung von Streusalz nicht die alleinige Ursache sein kann. Aus praktischen Erwägungen könne die Verwaltung nicht in der Lage sein, die Einhaltung der Satzung jederzeit zu überwachen. Der I. Beigeordnete Dr. Hütte (CDU) gibt zu bedenken, den Anliegern sei es, z.B. bei gefrierendem Regen kaum möglich, das Eis ohne die Verwendung von Salz zu entfernen. Er halte daher ein Verbot der Verwendung von Streusalz für nicht durchsetzbar. Dr. Hütte (CDU) schlägt einen Appell an die Bürger
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