Akte 
Sitzung 19. Dezember 1984
Entstehung
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Satzung

Anlage Nr. 2

der Stadt Montabaur

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

vom_

Der Stadtrat hat aufgrund des §, 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2o2o-l) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fasssung vom 2. September 1977 (GVB1. S. 3o5, BS 61o-lo), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 7.2.1983 (GVB1. S. 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung

durch die Kreisverwaltung des Westerwaidkreises vom__

hiermit bekanntgemacht wird:

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Aushau von Erschließungs­anlagen (Ausbaubeiträge) vom _ wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Neufasssungr

"Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung und den Ausbau von Erschließungsanlagen, soweit diese nicht beitragsfähig nach §§.127 ff BBauG sind."

§. 2

Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

543o Montabaur,

Stadt Montabaur

(S.)

( Dr. Possel-Oölken ) Bürgermeister