Satzung
Anlage Nr. 2
der Stadt Montabaur
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
vom_
Der Stadtrat hat aufgrund des §, 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2o2o-l) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fasssung vom 2. September 1977 (GVB1. S. 3o5, BS 61o-lo), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 7.2.1983 (GVB1. S. 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung
durch die Kreisverwaltung des Westerwaidkreises vom__
hiermit bekanntgemacht wird:
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Aushau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom _ wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 erhält folgende Neufasssungr
"Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung und den Ausbau von Erschließungsanlagen, soweit diese nicht beitragsfähig nach §§.127 ff BBauG sind."
§. 2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
543o Montabaur,
Stadt Montabaur
(S.)
( Dr. Possel-Oölken ) Bürgermeister

