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Hinweis: Ratsmitglied Straub (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
Punkt 1/6: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Hem- chen" im Stadtteil Horressen
(hier: Ausweisung der Straße "Im Hemchen" als verkehrsberuhigt)
1. Zustimmungsbeschluß
2. Satzungsbeschluß gern. §§ 24 GemO, 10 BBauG Der Stadtrat beschließt:
1. Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes "Hemchen", welche die Ausweisung der Straße "Im Hemchen" als verkehrsberuhigt zum Inhalt hat, sowie der Begründung in der vorgelegten Form zu.
2. Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. §§ 24 GemO,
10 BBauG.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen
Punkt 1/7: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgen)
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen den Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der als Anlage Nr. 1 zur Niederschrift beigefügten Form.
Punkt 1/8: Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteiles der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Herzog-Adolf-Straße und die Erhebung von Vorausleistungen
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, die Verwaltung habe einen städt. Anteil von 40 v.H. vorgeschlagen. In der Zwischenzeit habe der Bauausschuß und der Haupt- und Finanzausschuß über diesen Gegenstand beraten und abweichend von dieser Regelung 35 v.H. als städt. Anteil festgesetzt. Der Vorsitzende äußert Bedenken hinsichtlich der zu geringen Höhe eines Satzes von 35 v.H. Er schlägt die Festsetzung eines Anteiles von 40 v.H. vor, da die Straße mehr als 8 m breit ist und die zu errichtenden Parkplätze in erheblichem Umfang von Mitarbeitern der Behörden belegt sein werden. Die Festsetzung eines höheren städt. Anteils erscheine ihm gerechter, zumal die Rechtsprechung dahin gehe, den Gemeindeanteil bei Ausbaubeiträgen höher festzusetzen. Ratsmitglied Manns (CDU) spricht sich für die Festsetzung eines Gemeindeanteils von 35 v.H. aus. Es gehe hierbei darum, die Anlieger der Herzog-Adolf-Straße nicht schlechter zu stellen, wie die-Anlieger der Straßen, bei denen in der Vergangenheit dieser Gemeindeanteil festgesetzt wurde. Ratsmitglied Bächer (SPD) und Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklären die Zustimmung ihrer Fraktion für eine Festsetzung des städt. Anteils von 35 v.H. Ratsmitglied Kram (CDU) fragt an, ob die Verwaltung ein Seminar über Verkehrsberuhigung anbieten könne. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken antwortet, die Verwaltung habe ein Programm über die Eignung verschiedener Straßen für einen verkehrsberuhigten Ausbau vorgelegt. Hierzu könne ein ergänzendes Informationspapier über verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung erstellt werden. Auf Frage von Ratsmitglied Lorenz (FWG) teilt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken mit, die Mehrkosten für einen verkehrsberuhigten Ausbau der Herzog-Adolf-Straße beliefen sich auf etwa 30 000,-- DM bis 40 000,-- DM.
Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen:
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der
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