Anschließend stimmt der Stadtrat mit 23 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 sowie dem Investitionsprogramm für die Jahre 1984 bis 1988 zu.
Punkt 1/3: Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985
Einstimmig (25 Ja-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1985 in Höhe von 40 000,-- DM zu. Die Haushaltsmittel sind für die Planung des Neubaues eines Sportplatzes an der Waldschule bestimmt. Um rechtzeitig einen Förderungsantrag stellen zu können, ist die frühzeitige Vorlage der Planungsunterlagen notwendig. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, daß der Haupt- und Finanzausschuß dem Stadtrat die Leistung dieser Ausgabe empfohlen hat.
Punkt 1/4: Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.7.1983 stellt der Stadtrat die Fertigestellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung)
Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte Teil-Einrichtut
Am Hitzeberg Einmündung Wegeparzelle Fahrbahn
(Parz. 123/8 + 16/3) 123/9 - Ende Wendehammer Straßenentwässerung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 15.11.1984 festgesetzt.
Hinweis: Ratsmitglied Straub (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22
GemO an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
Punkt 1/5: Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen
Der Stadtrat beschließt:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Bezeichnung
verlaufend von bis
Teileinrichtung
Am Hitzeberg (Parz. 123/8 + 16/3)
Einmündung Wegeperzelle 123/9 - Ende Wendehammer
Fahrbahn
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.11.1984. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen

