Akte 
Sitzung 19. Dezember 1984
Entstehung
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Anschließend stimmt der Stadtrat mit 23 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen der Haushalts­satzung und dem Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1985 sowie dem Investitionsprogramm für die Jahre 1984 bis 1988 zu.

Punkt 1/3: Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985

Einstimmig (25 Ja-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Leistung einer erheblichen außer­planmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1985 in Höhe von 40 000,-- DM zu. Die Haus­haltsmittel sind für die Planung des Neubaues eines Sportplatzes an der Waldschule bestimmt. Um rechtzeitig einen Förderungsantrag stellen zu können, ist die frühzeitige Vorlage der Planungsunterlagen notwendig. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist darauf hin, daß der Haupt- und Finanzausschuß dem Stadtrat die Leistung dieser Ausgabe em­pfohlen hat.

Punkt 1/4: Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil­erschließungsanlagen

Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.7.1983 stellt der Stadtrat die Fertigestellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs­beiträge zu erheben (Kostenspaltung)

Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte Teil-Einrichtut

Am Hitzeberg Einmündung Wegeparzelle Fahrbahn

(Parz. 123/8 + 16/3) 123/9 - Ende Wendehammer Straßenentwässerung

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 15.11.1984 festgesetzt.

Hinweis: Ratsmitglied Straub (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22

GemO an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.

Punkt 1/5: Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen

Der Stadtrat beschließt:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßen­gesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Bezeichnung

verlaufend von bis

Teileinrichtung

Am Hitzeberg (Parz. 123/8 + 16/3)

Einmündung Wegeperzelle 123/9 - Ende Wendehammer

Fahrbahn

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.11.1984. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen