Akte 
Sitzung 19. Dezember 1984
Entstehung
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zone steuerlich absetzbar ist, wenn diese freiwillig gezahlt wird. Sollte diese Mög­lichkeit bestehen, diene dies der Entlastung der Anlieger.

Zum Abschluß seiner Haushaltsrede erklärt Ratsmitglied Schweizer (FWG) die Zustimmung

seiner Fraktion zum Haushaltsplan.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken beantwortet die Fragen bzw. Anregungen der einzelnen

Fraktionen:

1. Zur finanziellen Beteiligung der Vereine an den Unterhaltungskosten für den Sport­platz im Schulzentrum führt Dr. Possel-Dölken aus, grundsätzlich sei der Wester­waldkreis für die Unterhaltung des Sportplatzes im Schulgelände zuständig. Da die * Stadt Montabaur über die nötigen Geräte zur Pflege des Platzes verfügt, werde dieser von städt. Arbeitern gepflegt. Vertraglich sei eine Kostenerstattung zwischen dem Westerwaldkreis und der Stadt Montabaur vereinbart. Ratsmitglied Kram (CDU) ergänzt hierzu, die Aufteilung der Kosten sei nach der Benutzungsdauer vorzunehmen. Er spricht sich ebenfalls für eine Beteiligung der Sportvereine an den Unterhaltungs­kosten aus, soweit diese nicht aus dem Bereich der Stadt Montabaur kommen.

2. Der Vorsitzende sagt eine weitergehende Information zu den Betriebskosten des Hauses "Mons Tabor" zu. Er werde in die abgeschlossene Bilanz des Jahres 1983 Einsicht neh­men und über das Ergebnis berichten. Der Kostenanteil der Stadt Montabaur werde

in einer der nächsten Haupt- und Finanzausschußsitzungen erläutert werden.

3. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, die Möglichkeiten einer Zuschußbeantragung für kommunale Waldbesitzer seien allgemein bekannt. Für die Forstverwaltung erläu­tert der I. Beigeordnete Dr. Hütte (CDU), daß es zwei Forderungsbereiche gibt. Im Bereich der Vorbeugungsmaßnahmen seien entsprechende Anträge vom Forstamt bereits gestellt worden. Die Zuschüsse für den zweiten Bereich (Aufforstung der geschädigten Flächen) würden voraussichtlich im Frühjahr 1985 fließen. Es sei aber insgesamt nicht mit einer Verschlechterung der Haushaltsansätze zu rechnen. Zu den Verände-

- rungen im Hauungs- und Kulturplan führt Dr. Hütte (CDU) aus, es sei u. a. eine Zurücknahme der stehenden Bestände notwendig. Diese Maßnahmen wirkten sich aber nicht auf die Reineinnahmen aus. Der zu erwartende Preisschwund könne durch einen umfangreicheren Holzeinschlag kompensiert werden.

4. Oberamtsrat Kartenhäuser erklärt, bei den veranschlagten Kosten in Höhe von

50 000,-- DM für Anpflanzungen bei der Anlegung eines Lärmschutzwalles handele es sich um einen geschätzten Ansatz. Man sei bestrebt, diesen Ansatz nicht zu er­reichen, indem man die Anpflanzungsarbeiten durch eigene Bedienstete vornehmen läßt.

5. Zu den Regreßansprüchen wegen der Anbringung von Teerflecken in der Westerwald­straße teilt Oberamtsrat Kartenhäuser mit, vermutlich habe man den endgültigen Aus­bau der Straße abwarten wollen. Ratsmitglied Bächer (SPD) widerspricht dieser Aus­sage. Bürgermeister Mangels habe bereits im Jahre 1980 zugesagt, die Firma unverzüg­lich in Regreß zu nehmen und den alten Zustand der Straße wieder herzustellen. Der Vorsitzende sagt die Überprüfung dieser Angelegenheit zu.

6. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken teilt nicht die Auffassung der FWG-Fraktion, ein Schwerpunkt der Investitionen liege im Sportstättenbau. Zwar habe man die Planungs­kosten im Haushaltsplan veranschlagt, hoffe aber, den Sportstättenbau in erheblichem Umfang durch Landes- oder Kreiszuweisungen finanzieren zu können. Die Eigenbeteili­gung der Stadt Montabaur wolle man in engen Grenzen halten.

7. Zum beantragten Sperrvermerk beim Ausbau der Westerwaldstraße stellt Dr. Possel- Dölken fest, die Anbringung dieses Vermerkes würde zu einer Verringerung des Vo- - lumens des Vermögenshaushaltes und mithin auch der Investitionstätigkeit von 8 bis 9 % führen. Die Anbringung eines Sperrvermerkes sei nicht nötig, da vor der Fest­legung des Ausbauprogrammes eine Beratung im Fachausschuß stattfinden werde.

8. Nach der neuesten Rechtsprechung - so Dr. Possel-Dölken - besteht die Möglichkeit, anstelle einer Beitragsveranlagung einen freiwilligen Kostenbeitrag mit den Anlie­gern zu vereinbaren. Voraussetzung ist aber das Einverständnis aller Anlieger mit dieser Lösung. Verteilungsmaßstab sind dann nicht mehr die Grundstücksflächen,

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