Geschichte der Stadt Montabaur. Um ihn wiederzufinden und ggf. zu erschließen, habe man in der letzten Hauptausschußsitzung einen Bauauftrag vergeben. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von rd. 7 000,-- DM würden sicherlich für Untersuchungen, z.B. bezüglich der Wasserqualität, aufgewendet werden müssen. Im Bereich des Stadtteiles Horressen seien der Ausbau der Westerwaldstraße und eines Teiles der Buchenstraße für ca. 550 000,— DM und die Umbauarbeiten des Umkleidegebäudes erwähnenswert. Nach Auffassung der CDU-Fraktion solle mit dem Ausbau der Westerwaldstraße/Buchenstraße aber erst begonnen werden, wenn über die Meisenstraße eine weitere Zufahrt ins Neubaugebiet "Farenau" erschlossen und ein Gespräch mit den Bürgern über die Art des Ausbaues geführt worden ist. Die Umbauarbeiten des Umkleidegebäudes am Sportplatz (Ausbau des Dachgeschosses) sollen in Eigenleistung durch die Vereinsmitglieder ausgeführt werden, so daß im Haushaltsplan lediglich Materialkosten in Höhe von 70 000,-- DM zu veranschlagen sind. Ratsmitglied Manns (CDU) stellt fest, auf den Bau der Parkplätze in der Niederelberter Straße solle man nach Ansicht seiner Fraktion verzichten. Durch die Bereitstellung von Haushaltsmittel zum Ankauf von Grundstücksflächen und zur Durchführung von Planungsarbeiten wolle man der Realisierung des Sportplatzes für den Stadtteil Eigendorf näherkommen. Außerdem seien im Haushaltsplan Planungskosten für die Errichtung einer offenen Friedhofshalle im Stadtteil Eigendorf vorgesehen.
Zum Abschluß seiner Haushaltsrede erklärte Ratsmitglied Manns (CDU) die Zustimmung seiner Fraktion zum vorgelegten Entwurf.
Für die SPD-Fraktion führt der Vorsitzende Widner aus, im Vordergrund der Interessen müßtn in Zukunft die Verwirklichung der Fußgängerzone, die Sportstättenplanung sowie^ die Erschließung des Industriegebietes "Alter Galgen" stehen. Skeptisch betrachte die SPD-Fraktion die Steuerschätzungen der Verwaltung, da die Steuereinnahmen ihrer Meinung nach höher liegen werden. Außerdem seien umfangreichere Investitionen im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit zu begrüßen. Sparen dürfe nicht zu einem Selbstzweck werden. Ratsmitglied Widner (SPD) stellt einige Einzelanträge und bittet um getrennte Abstimmung:
1. Der SPD-Sprecher spricht sich dafür aus, die nichtstädtischen Fußball vereine, die den Sportplatz im Schulzentrum benutzen, an den Kosten für die Unterhaltung zu beteiligen. Er bittet die Verwaltung um entsprechende Vorschläge.
2. Zur Situation des Hallen- und Freibades verspreche er sich Ideen vom Schwimmbadausschuß, um das Bad attraktiver zu gestalten. Ggf. sei dies mit erheblichen Investitionen verbunden, die aber unumgänglich seien.
3. Er äußert Kritik an der Verwaltung bezüglich den Erläuterungen "Betriebskosten - städt. Anteil Haus Mons Tabor". Für die Zukunft verlange man eine etwas ausführlichere Begründung des städt. Anteils.
4. Ratsmitglied Widner (SPD) fragt an, ob im Bereich der Forst- und Waldwirtschaft bereits Anträge auf Landeszuweisungen für kommunale Waldbesitzer gestellt seien.
5. Im Bereich des Vermögenshaushaltes führt der SPD-Fraktionsvorsitzende aus, die SPD-Fraktion akzeptiere die Bereitstellung von 60 000,-- DM für den "Sauerbrunnen" gegen ihre Stimmen. Er warne aber vor den möglichen Folgekosten im Falle einer erfolgreichen Bohrung. Man müsse zu gegebener Zeit nochmals entscheiden, ob eine Investition in Höhe von 200 000,-- DM für den "Sauerbrunnen" sinnvoll und zu verantworten sei.
6. Die SPD-Fraktion beantragt die Streichung der Haushaltsmittel für die Erweiterung des Umkleidegebäudes am Sportplatz in Horressen. Zur Begründung führt Ratsmitglied Widner aus, die Zweifel seiner Fraktion seien nicht ausgeräumt, wonach in dem Erweiterungsteil ein Gastronomiebetrieb entstehen solle. Längerfristig sei es vernünftiger, den Sportplatz an der Waldschule mit einem großzügigen Umkleidegebäude zu verwirklichen, um so den existierenden Platz zu entlasten. Seine Fraktion könne daher keine weiteren Investitionen am Sportplatz in Horressen befürworten. Er äußert Zweifel hinsichtlich der erwarteten kreiszuweisung in Höhe von 14 000,— DM.

