Akte 
Sitzung 13. September 1984
Entstehung
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b) eine evtl. Bebauung des Grundstückes so einzurichten, daß auch nach einer späteren Rückgabe des Grundstücksstreifens an die Stadt die Grenzabstände gewahrt bleiben.

Diese Auflage ist im Grundbuch abzusichern.

Ratsmitglied König (CDU) war bei der Beratung und Beschlußfassung nicht im Sitzungssaal anwesend.

b) Vorlage Nr. 21 b - Verkauf eines Grundstückes am "Alten Galgen" - Anlage Nr. 13 -

1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erinnert an die Diskussion im Ausschuß über die von diesem Betrieb ausgehenden Umweltprobleme. Aufgrund der Ausschuß­beratung habe man sich in der Verwaltung Gedanken gemacht, wie man durch eine Formulierung des Grundstückskaufvertrages erreichen könne, daß der Grundstücks­interessent sich den Bestimmungen der (noch nicht gültigen) TA-Luft unterwirft, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für deren Einhaltung im Baugenehmigungs­verfahren nicht vorlägen. Dazu schlage man vor, die Vorlage Nr. 21 b entsprechend der Anlage Nr. 13 zu ergänzen.

I. Beigeordneter Dr. Hütte modifiziert den Ergänzungsvorschlag der Verwaltung wie folgt:

Der Kauf Interessent verpflichtet sich, vor Baubeginn nachzuweisen, daß die zu errichtenden betrieblichen Anlagen zur Reduzierung von Exmissionen denineuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und die von dem Betrieb aus­gehenden Emmissionen die Grenzwerte der im Entwurf vorliegenden TA-Luft für einen Massenstrom von 3 kg je Stunde nicht überschreiten.

Geschieht dies nicht, so steht der Stadt Montabaur ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. Dieses Rücktrittsrecht ist im Grundbuch durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zu sichern.

Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, auch durch die Ergänzung der Vorlage und dem Änderungsvorschlag des I. Beigeordneten Dr. Hütte würden die Bedenken seiner Fraktion nicht ausgeräumt. Er verweist darauf, daß Styroldampf giftig ist und für die Ausstoßmenge und Konzentrationsmenge am Arbeitsplatz Höchstgrenzen existierten. Der Bewerber bleibe nach seinen Aussagen zur Zeit unter diesen Grenzwerten. Für die SPD-Fraktion gelte zum einen, daß man an der Aussiedlung von Betrieben interessiert ist (zur Zeit befindet sich der Betrieb näher an der Stadt als bei einer Umsiedlung in das Gewerbegebiet "Alter Galgen").

Andererseits gehe es darum, jetzt alle Möglichkeiten zu nutzen, die Ausstoßmenge zu reduzieren. Ratsmitglied Widner berichtet über Gespräche mit dem Gewerbe­aufsichtsamt und der Kreisverwaltung. Beide Behörden hätten übereinstimmend erklärt, man solle versuchen, die Schadstoffausstoßmenge so gering wie möglich zu halten. Die Kreisverwaltung empfehle dazu den Einbau von Kohlefiltern.

Nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion solle über den Verkauf des Grundstückes erst entschieden werden, wenn das Gewerbeaufsichtsamt und das Gesundheitsamt eine Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abgegeben hätten und der Umweltausschuß beteiligt worden sei.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken unterstreicht, auch die Verwaltung sei dafür, alles zu tun, daß eine Schadstoffbelastung der Umwelt so gering wie möglich gehalten werde. Für ihn sei es jedoch nicht ratsam, alle diese Fragen bereits mit dem Grundstücksverkauf zu verbinden. Für ein Tätigwerden des Gesundheits­amtes oder des Gewerbeaufsichtsamtes fehle zur Zeit jede Grundlage. Diese könnten erst im Bauantragsverfahren beteiligt werden. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken macht weiterhin deutlich, daß nach der derzeitigen Rechtslage die in der Vorlage und insbesondere in der Ergänzung der Vorlage vorgesehenen Bedingungen öffent­lich-rechtlich, also zum Beispiel in einem Baugenehmigungsverfahren nicht durch­zusetzen seien. Diese Bindungen könne man allenfalls über ein Rücktrittsrecht

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