Akte 
Sitzung 13. September 1984
Entstehung
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Nichtöffentliche Sitzung

Punkt 11/1: Vorlage Nr. 20, Anlage Nr. 12 Vergabe von Aufträgen

Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung:

Der Stadtrat beschließt, der Firma Gramich, Siershahn, den Auftrag für den Ausbau der Herzog-Adolf-Straße zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 269.151,72 DM.

Die Straße soll verkehrsberuhigt ausgebaut werden.

Ratsmitglied König (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

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Punkt 11/2: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Vorlage Nr. 21 a - Verkauf eines Baugrundstückes an der Lerchenstraße in Horressen

1. Ratsmitglied Lorenz (FWG) weist darauf hin, daß im Jahre 1981 in Horressen ein Grundstück an die Firma Diedert zum Preis von 25,-- DM/m" verkauft worden ist. Außerdem habe der Erwerber keine Anliegerkosten zahlen müssen. Auch an die Firma Wüst sei ein vergleichbares Grundstück zum Preis von 25,-- DM/m^ veräußert worden.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) beantragt, den Kaufpreis auf 25,-- DM/m^ (statt 30,-- DM) zu verringern. Außerdem soll der Erwerber von der Zahlung von Erschließungsbeiträgen befreit werden.

Oberamtsrat Merz teilt mit, daß der Preis von 30,-- DM/m^ dem Umlegungspreis im Baugebiet "Horresser Berg" entspricht. 1981, als man ein Grundstück an die Firma Diedert veräußert habe, sei ein Vergleichspreis nicht vorhanden ge­wesen. Der Preis von 30,-- DM/nf entspreche dem Verkehrswert.

Der Antrag von Ratsmitglied Lorenz (Senkung des Kaufpreises auf 25,-- DM/m^ und Befreiung von den Erschließungskosten) wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich (6 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen) abgelehnt.

2. Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:

Der Stadtrat stimmt der Veräußerung des in der Gemakrung Horressen gelegenen städtischen Baugrundstückes Flur 12, Nr. 5 mit einer Größe von 954 m^ an Herrn Werner Diel, 5430 Montabaur-Horressen, zu.

Der Kaufpreis beträgt 30,-- DM/m^, mithin für 954 m^ = 28.620,-- DM. Darüber hinaus sind der Stadt vorfinanzierte Erschließungs- und Anschlußbeiträge von insgesamt 31.538,26 DM zu erstatten. Der Gesamtkaufpreis von 60.158,26 DM ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Vertrages fällig, die Nebenkosten trägt der Erwerber.

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Auflagen:

Herr Diel verpflichtet sich,

a) einen ca. 2 m breiten Streifen an der L 312 und der Lerchenstraße an die Stadt Montabaur zur Anlage eines Rad- und Fußweges zum Einstandspreis zu­rückzuübertragen, falls die Rückübertragung verlangt wird und

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