Anlage Nr. 13 zur Niederschrift
Ergänzung zur Vorlage Nr. 21 b für die.Sitzung des Stadtrates am 1 3 . 9. 1 984
Der Beschlußtext wird wie folgt ergänzt:
Der Kauf Interessent verpflichtet sich, vor Baubeginn nachzuweisen, daß die zu errichtenden betrieblichen Anlagen dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und die von dem Betrieb ausgehenden Emmlsslonen sich Im Rahmen des Bundes- Immissionsschutzgesetzes bewegen und die Grenzwerte der !m Entwurf vorliegenden neuen TA-Luft nicht überschreiten.
Geschieht dies nicht, so steht der Stadt Montabaur ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. Dieses Rücktrittsrecht Ist Im Grundbuch durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zu sichern.
g votn 1984 . IX
ig vom .J984

